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Markenschutz für Ihre Marke

Dieser Ratgeber wird zur Verfügung gestellt von der Anwalt AG aus München (www.anwalt.ag) – Markenschutz direkt vom Markenrecht-Anwalt.

Wie eine Marke im Markenrecht den vollen Markenschutz genießt.

Der „Ratgeber Markenschutz für Ihre Marke“ möchte Ihnen zum Thema „Markenschutz“ folgende Punkte verdeutlichen: Zum einen, wie wichtig die Präsenz einer Marke für deren Schutzfähigkeit ist. Zum anderen wird Ihnen rund um das Thema Markenschutz gezeigt, was als „Marke“ gilt und als Marke wirklich geschützt werden kann. Was im Markenrecht von elementarer Bedeutung ist, sind die Voraussetzungen, die eine Marke erfüllen muss, um den vollen Markenschutz zu erlangen. Und zu guter Letzt gehen wir noch auf „Markenschutz-Überwachung“ ein.

Das Markenrecht kennt viele Vorschriften zum Schutz einer Marke. Die Präsenz der Marke ist beim Markenschutz von größter Bedeutung. Das ist hier unser erster Punkt.

Präsenz der Marke – wichtig für den Markenschutz

Es gibt unzählige Marken, die in vielen Märkten und Branchen zwar da sind, doch nicht in Herz und Hirn der Menschen. Dabei spielt es bei erfolgreichen Marken im Markenschutz in erster Linie eine Rolle, welches Marktsegment damit in Verbindung gebracht wird.

Das Markenrecht lässt sich so beschreiben:

Ähnlich einem Feldherrn, der sein Territorium erobern und verteidigen will, ist es maßgebend für eine Marke, wie bekannt sie in den Köpfen der Menschen ist:

Ein Kind trinkt niemals „Tütenlimonade“, aber „Capri-Sonne“ ist nicht nur bei Kindern in aller Munde. Und wer niesen muss, greift zu natürlich zu einem „Tempo“. Die Produkte sind im Idealfall als Marke in den Köpfen der Menschen so unmittelbar mit ihrem Nutzen verbunden, dass selbst bei einer anderen Sorte mit anderen Namen zum Beispiel immer gesagt wird: „Gib mir mal ein Tempo!“ (bei Taschentüchern), obwohl das Produkt vielleicht ganz anders benannt ist. Dieser im Markenrecht so wichtige Wiedererkennungswert einer Marke ist letztlich der beste Markenschutz überhaupt.

Markenschutz im Internet

Ein immer wichtiger werdendes Thema ist der Markenschutz im Internet. Wer als Existenzgründer frohen Mutes seine Webseite im Internet bestellt und gestaltet, denkt meist nicht daran, den Namen sehr sorgfältig auszuwählen und den Namen auf jeden Fall als Marke rechtlich schützen zu lassen. Viele scheuen diesen Schritt aus „Kostengründen“, denken aber nicht daran, dass die Folgen des Leichtsinns noch viel kostspieliger sind als der umfangreichste Markenschutz im Internet. Wachsame und clevere Mitbewerber – womöglich noch in derselben Branche auf gleichem Tätigkeitsfeld – haben dann leichtes Spiel mit Ihrer Marke. Derselbe Name nur mit einer anderen Endung (also zum Beispiel .eu statt .net) und das Domaingrabbing ist perfekt. Ärger und Kosten sind groß. Damit Ihnen so etwas nicht passiert, denken Sie daran, dass sicherer Markenschutz im Internet immer einer fundierten rechtlichen Beratung bedarf. Es gibt im Markenrecht gerade in Bezug aufs Internet zu viele Fallen und Schlingen, die mit einer guten Rechtsberatung umgangen werden können.

Dem Markenschutz Ihrer Marke zuliebe: Zeigen Sie Präsenz im Web und sichern Sie sich Ihr Markenrecht im Internet, z.B. Domainnamen

Wichtig auch für den Markenschutz Ihrer Marke im Internet: Zeigen Sie auch hier Präsenz – zum Beispiel, indem Sie sich mehrere Domains desselben Wunschnamens mit unterschiedlichen Endungen sichern – möglichst nationale und internationale Endungen wie .de, .eu, .com.

Das Markenrecht kennt auch Markenschutz von Slogans und Figuren.

Auch Slogans und Werbefiguren können in die Annalen des Markenschutzes eingehen, zu einer eigenen Marke werden – unabhängig vom Produkt selbst und dessen Markenwert.

Das macht eine Marke im Markenschutz stark: der Erinnerungseffekt

So ist es seit Generationen selbstverständlich, dass nur der Reiniger „General“ es fertig bringt, aus einem gerade gewischten Küchenboden blühende Blumenwiesen hervorzuzaubern und biedere Hausfrauen zu feschen General-Mädels aufzupeppen. Auch der muskulöse „Meister Proper“ – einst nur Werbefigur des gleichnamigen Reinigers von Procter & Gamble ist seine eigene Marke geworden. Bei Meister Proper tritt die Figur schon unabhängig vom Produkt auf – und wird doch immer in Verbindung mit diesem Reinigungsmittel gebracht. Genau das macht eine Marke im Markenschutz stark: der Erinnerungseffekt.

Auch der eingängige Slogan der IT-Firma Simyo ist seine eigene Marke geworden. Nicht zuletzt deshalb, weil ein Texter diese Anapher so zusammen getextet hat, dass der Slogan schon seit langem ein Ohrwurm ist. Und warum? „Weil einfach einfach einfach ist!“ – Natürlich stehen solche  Slogans ebenfalls unter Markenschutz. Dieser Slogan existiert schon lange für sich allein – als geflügeltes Wort. Aber jeder weiß, woher es kommt und erinnert sich an die Firma und deren Leistungen. Auch hier ist  die Marke  im Auftritt gelungen.

Letztlich ist es die Wahrnehmung einer Marke, die im Markenrecht über Markenschutz und Markenstatus entscheidet.

Wann gilt im Markenrecht eine Marke als Marke?

Markentauglichkeit der anzumeldenden Marke ist im Markenrecht ein Muss, soll der Markenschutz wirklich greifen.

Der erste Schritt zur Überprüfung der „Markentauglichkeit“ im Markenrecht ist, dass die Idee oder das Produkt, die bzw. das zur Marke werden soll, auf ihre bzw. seine Schutzfähigkeit hin geprüft werden muss. Die Idee oder das Muster muss etwas Aussagekräftiges sein, etwas mit Darstellung, Charakter und es muss eine Verbindung zum Produkt, zum Nutzen und/oder der Firma schaffen. Dieser Schritt im Markenschutz ist unumgänglich. Das Marken- und Patentamt (DPMA) will wissen, ob die Marke mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen im direkten Zusammenhang verstanden werden kann (Nutzen-Erkennbarkeit).

Unterscheidbarkeit der Marke ist im Markenschutz entscheidend!

So hat eine Bildmarke in Form einer dunkelblauen Schreibfeder beim Markenschutz mit Sicherheit größere Chancen für ein kreatives Textbüro als die Darstellung einer Computermaus mit abstrakten Grafiklinien. Die Schreibfeder als Bildmarke löst beim Betrachter im Kopf Bilder aus. Der Betrachter denkt dabei z.B. an Kreativität, Autor, Dichter, Denker, Texte. Genau das ist der Punkt, wann eine Idee zur Marke wird und dementsprechend Markenschutz erlangt. Die Computermaus dagegen schafft keine gedankliche Verbindung. Solche Aspekte sind im Markenrecht für den Markenschutz entscheidend.

Klassifizierung der Marke im Markenrecht

Im Markenrecht spielen auch die Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen sowie die nationale und internationale Ausrichtung eine weitere große Rolle im Markenschutz einer Marke. Die Anmeldung von EU-Marken, Gemeinschaftsmarken sowie IR-Marken ist ohne fachjuristische Unterstützung eines versierten Markenanwaltes nicht machbar. Zu komplex ist das Markenrecht, zu unterschiedlich sind die Richtlinien des Markenschutzes auf internationalem Parkett.

Was kann als Marke im Markenrecht Markenschutz erlangen?

Das können die unterschiedlichsten Zeichen sein. Möglichkeiten für eine Marke gibt es viele. Das können sein: Buchstaben, Wörter wie zum Beispiel das Herrenparfum wo die Zahl ein Wort bildet  „ck ONE“ von Calvin Klein, Bilder, Zeichnungen – also sogenannte „Bildmarken“, Zahlen oder Kombinationen aus Zahlen und Buchstaben wie z.B, die Marke „4YOU“, die sich mit Freizeittaschen, Schulranzen einen Namen gemacht hat. Auch der Kommunikationsanbieter O2 ist so ein Beispiel. Auch Melodien können Markenschutz erlangen. Man denke an den eingängigen Jingle (Werbemelodie) „Mc Donalds ist einfach gut!“ Alle diese Arten sind im Markenschutz möglich und können eine schutzfähige Marke ausmachen. Wörter werden am häufigsten als Marke angemeldet. Berühmte Wort-Marken sind zum Beispiel „Siemens“, „Microsoft“,  „SINALCO“, „Coca-Cola oder auch WILD great Taste“ (Hersteller Capri-Sonne und Sinalco). Bei Zeichnungen und Bildern sind die „weiße Persil-Frau“, der starke „Meister Proper“, die lila „Milka-Kuh“ und der „Sarotti-Mohr“ in die Annalen der Markengeschichte eingegangen.

Der Markenschutz einer Marke ist auch Sache systematischer Markenüberwachung

Wer auf seinen Rechten schläft, kann sie verlieren. So lautet ein Spruch. Auf den Markenschutz einer Marke bezogen heißt das:

Wer auf seinem Markenrecht schläft, wird es verlieren.

Der Grund dafür ist einfach: Die Konkurrenz schläft nicht. Und Mitbewerber erkennen sehr schnell, ob jemand sich rege um Markenrecht und Markenschutz bemüht oder nur seine Marke anmeldet hat, aber in Punkto Markenschutz nicht weiter investieren will. – Wer in der Überwachung seiner Marke nicht wachsam ist, hat schnell das Nachsehen und kann Opfer von Produktpiraterie werden, was  wirtschaftliche Schäden bis zur Insolvenz nach sich ziehen kann.

Zum vollen Markenschutz gehört die Überwachung der Marke

Mit der Eintragung einer Marke ist nur der erste Schritt getan. Wer mit seiner Marke gut aufgestellt sein will, sollte  vollen Markenschutz in Anspruch nehmen. Das schließt eine lückenlose systematische Überwachung der Marke mit ein.

Die Überwachung der Marke im Markenschutz ist deshalb wichtig, weil dies für den Inhaber einer Marke die Sicherheit ist, auf ähnliche Marken sofort zu reagieren. Wird diese notwendige Investition in den Markenschutz versäumt, verliert die Marke an Wert. Die Rechtswissenschaft spricht im Markenrecht dabei auch von „Verwässerung einer Marke“, weil es vor lauter ähnlichen „Marken“ keine klaren markanten Konturen mehr gibt, die die Marke unverwechselbar machen könnten.

So ist es im internationalen Markenschutz möglich,  Marke oder Warenzeichen weltweit für einzelne Länder zu buchen. Auch die Wettbewerbsüberwachung ist für einen umfassenden Markenschutz wichtig. Wer benutzt Ihre Marke? Hier greifen die vorbeugenden Maßnahmen des Wettbewerbsrechts direkt ins Markenrecht und in den Markenschutz über. Die Klärung solcher Fragen ist im Markenrecht für den Schutz der Marke von größter Wichtigkeit.

20. Juni 2012

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