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Wie soll ich mich in der mündlichen Verhandlung verhalten?

Eine der großen ungelösten Fragen der Menschheit lautet: Wie soll ich mich vor Gericht verhalten? Diese Frage wird Sie unweigerlich ereilen, wenn Sie als Partei in einem Zivil-, Verwaltungs- Sozial- oder Finanzgerichtsprozess zur mündlichen Verhandlung geladen werden. Sie müssen sich klarmachen, dass Sie durch geschicktes Auftreten in der mündlichen Verhandlung auch die aussichtsloseste Sache noch zu Ihren Gunsten wenden können.

Wichtig ist, dass Sie dem Gericht in jeder Phase der mündlichen Verhandlung klar machen, welchen Respekt Sie ihm entgegenbringen, dass Sie sich keinesfalls die Führung der Verhandlung aus der Hand nehmen lassen und dass es gar nicht gut Kirschen essen ist mit Ihnen. Nur wenn das Gericht eine solche Grundhaltung bei Ihnen verspürt, verhandeln Sie auf Augenhöhe.

Die gerichtsgeeignete Kleidung

Wie der berühmte Kommunikationswissenschaftler Paul Watzlawick formulierte: „Man kann nicht nicht kommunizieren“. Das bedeutet für eine Gerichtsverhandlung: Auch wenn Sie noch gar nicht den Mund aufgemacht haben, kommunizieren Sie mit dem Gericht durch Ihre Kleidung, Ihre Körperhaltung und durch Ihr Verhalten. Das wiederum bedeutet: Sie müssen die mündliche Verhandlung bereits zu Hause gut vorbereiten. Nämlich vor allem durch die Wahl Ihrer Kleidung:

Vermeiden Sie das Tragen Ihrer besten Kleidungsstücke, insbesondere das Tragen von Anzügen mit Hemd und Krawatte oder das Tragen von Kostümen! Damit würden Sie dem Gericht zu viel Respekt erweisen und den Eindruck eines Eindruckschinders hervorrufen. Eine Gerichtsverhandlung ist eine gute Gelegenheit, um Ihre ältesten und abgeranztesten Klamotten aufzutragen. Sie können natürlich auch vorher shoppen gehen und sich für Ihren großen Aufritt eine Kapuzenjacke besorgen. Die Kapuze lassen Sie in der mündlichen Verhandlung bitte auf! Neue Kleidungsstücke sollten Sie auf jeden Fall mit etwas Ketchup oder Bratensauce aufhübschen. Um das äußere Erscheinungsbild abzurunden, sollten Sie, sowie Sie die Ladung zur Verhandlung erhalten haben, auf den Besuch eines Friseurs, auf das morgendliche Duschen und das wöchentliche Benutzen einer Zahnbürste verzichten. Mit einem derart gut vorbereiteten Styling machen Sie dem Gericht sofort klar, wer hier oben und wer hier unten steht. Denn ein adrettes und sauberes Erscheinungsbild ist nur etwas für das Dienstpersonal.

Als Dame können Sie sich übrigens auch mit dicken Klunkern behängen, bis zur Unkenntlichkeit schminken und das penetranteste Parfüm auftragen, das Sie finden können …

Übrigens: Sie brauchen keine Sorge zu haben, dass das Gericht Sie wegen Ungebühr aus Saal wirft. Denn dann müsste es die Sache vertagen. Und welches Gericht möchte denn schon eine Sache vertagen, die es bereits mühsam vorbereitet hat?

Gerichtsgeeignet kann auch Ihre teuerste Kleidung sein. Wenn Sie nämlich wirklich richtig Kohle haben. Dann können Sie so schon mal die Verhältnisse klar stellen: Wer hat hier richtig Geld? Sie – und zwar, ohne dass sie dafür einen Handschlag tun müssen. Und wer muss sich für einen Hungerlohn mit Lappalien wie Ihrem Prozess abrackern? Am besten Sie fahren mit dem Porsche in den Gerichtssaal. Das wird die Bewunderung des Gerichts und Ihre Sympathiewerte bis ins Unermessliche steigern.

Die gerichtsgeeignete Verpflegung

Zur häuslichen Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung gehört aber auch die Wahl der mitzunehmenden Verpflegung. Statten Sie sich mit belegten Brötchen und etwas Obst und Kaffee oder wahlweise auch Bier aus. Sofort nach Einnahme Ihres Platzes im Sitzungssaal platzieren Sie Ihre Verpflegung deutlich auf dem Tisch. Damit signalisieren Sie dem Gericht, dass das hier kein kurzer Prozess werden wird, sondern Sie sich die Zeit nehmen werden, Ihre Sicht der Dinge in gebührender Breite und Länge darzulegen, und dass Sie dem Gericht angemessene Zeit geben werden, um sich Ihrer Sicht der Dinge anzuschließen.

Das mitgebrachte Bier erfüllt übrigens noch einen anderen Zweck: Sie können sich bei der Auseinandersetzung mit den Wachtmeistern bei der Einlasskontrolle schon mal in Stimmung bringen. Lassen Sie die Wachtmeister mit dem Bier passieren, können Sie in die mündliche Verhandlung eintreten mit dem Hochgefühl: Ich habe die erste Schlacht des Tages schon geschlagen!

Das Betreten des Gerichtssaales

Benutzen Sie das Betreten des Gerichtssaales, um bleibenden Eindruck beim Gericht zu hinterlassen. Der erste Eindruck bleibt. Die Hände in den Hosentaschen schlendern Sie in den Gerichtsaal. Ihre Lässigkeit signalisiert: Hier kann mir keiner was. Den lässigen Eindruck können Sie dadurch verstärken, dass Sie sich beim Eintritt in den Saal mit einem Zahnstocher Essensreste aus den Backenzähnen pulen. Keinesfalls dürfen Sie das Gericht oder die Gegenseite begrüßen. Anderenfalls könnte das Gericht von Ihnen den Eindruck einer unterwürfigen Person bekommen und es deshalb in der Folge am nötigen Respekt Ihnen gegenüber fehlen lassen. Es genügt, wenn Sie irgendetwas Unverständliches grunzen. Perfektionisten platzieren ein paar Kumpels auf den Zuschauerplätzen, mit denen Sie sich lautstark abklatschen. Die Kumpels können auch sonst für Stimmung im Saal sorgen.

Die Einnahme des Platzes

In jedem Gerichtssaal gibt es eine Seite, auf der die klagende Partei Platz nimmt, und eine Seite, auf der die beklagte Partei Platz nimmt. Das ist so, damit das Gericht nicht in Verwirrung kommt. Sie wissen, wo Sie sich hinsetzen müssen, weil es entweder auf einem kleinen Schildchen steht oder das Gericht oder Ihr Anwalt es Ihnen sagt.

Setzen Sie sich auf die falsche Seite! Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem kleinen ersten Scharmützel! Wenn man Sie auffordert, den Platz zu wechseln, sagen Sie, das geht nicht. Weil Sie am Fenster sitzen möchten, weil es dort nicht so dunkel ist. Oder weil Sie nicht am Fenster sitzen möchten, weil es Ihnen dort zu hell oder zu laut oder beides ist. Oder sagen Sie: „Ich habe es am Knie“. Beziehen Sie sich auf Ihre verfassungsgemäßen Rechte. Wenn Sie diese Auseinandersetzung gewinnen, können Sie alles gewinnen! Das Gericht wird ab und zu die Parteienbezeichnungen verwechseln, was Ihnen die Gelegenheit bietet, das Gericht zu unterbrechen und zu korrigieren. Und die Gegenseite wird es schon bereut haben, es mit Ihnen aufgenommen zu haben.

Nach der Einnahme des Platzes und der Platzierung Ihrer Verpflegung nehmen Sie eine halb liegende Körperhaltung ein. Als Mann spreizen Sie zur Betonung Ihrer Männlichkeit die Beine weit auseinander, so als ob Sie in der U-Bahn säßen. Als Dame können Sie, wenn Sie es nicht auf einen Basic-Instinct-Verhör-Szene-Auftritt anlegen wollen, alternativ zur Betonung Ihrer Weiblichkeit auf dem benachbarten Platz all Ihre Tüten und Taschen stapeln, ebenfalls ganz so, als ob Sie in der U-Bahn säßen.

Aufnahme einer verhandlungsbegleitenden Nebentätigkeit

Nun ist es wichtig, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung ununterbrochen einer verhandlungsbegleitenden Nebentätigkeit widmen. Indem Sie damit Ihr Desinteresse an der Verhandlung signalisieren, stimulieren Sie das aus lauter Gutmenschen bestehende Gericht, sich in der Verhandlung umso mehr um Ihre Interessen zu kümmern. Das nennt man paradoxe Intervention.

Früher waren typische verhandlungsbegleitende Nebentätigkeiten Zeitunglesen oder Stricken, das Malen von Strichmännchen oder das Drehen von Joints. Heute gibt es nur noch eine zeitgemäße verhandlungsbegleitende Nebentätigkeit: das Handy. Also schalten Sie bei Beginn der Verhandlung niemals das Handy aus. Zur häuslichen Vorbereitung einer mündlichen Verhandlung gehört die Wahl eines besonders originellen Klingeltons. Falls Sie nicht ohnehin ständig mit Anrufen bombardiert werden, vereinbaren Sie mit Freunden, dass sie Sie zur Terminsstunde anrufen. Treffen Sie eine solche Vereinbarung vorzugsweise mit Freunden, die Sie bereits im Verhandlungssaal auf den Zuschauerplätzen platziert haben. Sollte Sie vergessen haben, das Handy nicht nicht auszuschalten, holen Sie dies in jedem Falle in der Verhandlung nach. Haben Sie das vergessen und es ruft Sie ausgerechnet jetzt niemand an, dann tun Sie wenigstens so, als ob Sie einen Anruf entgegennähmen.

Klingelt das Handy, sagen Sie: „Oh, ich muss da mal dringend ran“. Fordert Sie der Vorsitzende auf, das zu unterlassen, dann sagen Sie: „Sehen Sie nicht, dass ich telefoniere!“ Zu dem Anrufer sagen Sie: „Schatzimausi, ich bin gerade in einer Gerichtsverhandlung. Nein, Du störst nicht. Erzähl!“ Nach Beendigung des Telefonates verlangen Sie, wenn das Gericht Sie in dem Telefonat unterbrochen hat, vom Vorsitzenden unter Berufung auf das Fernmeldegeheimnis eine Entschuldigung.

Die übrige Zeit tippen Sie auf der Tastatur des Handys herum und sehen nicht nach links und nach rechts, schauen keinesfalls auf  – und schon gar nicht, wenn Sie angesprochen werden!

Ein kleiner Tipp: Erfahrene Verfahrensbeteiligte vereinbaren mit Ihrem Rechtsanwalt, dass auch dieser während der Verhandlung Telefonate entgegennimmt und mit lauter Stimme mal kurz den Saal verlässt …

Was tun, wenn der Richter redet

Wenn der Richter redet, ist es wichtig, dass Sie ihn ständig unterbrechen. Das gibt ihm die Gelegenheit, seine Gedanken ständig neu zu ordnen. Ein Redebeitrag des Richters ist immer der richtige Moment für einen wesentlichen Redebeitrag Ihrerseits. So verdeutlichen Sie dem Gericht, dass Sie nicht zu der Sorte von Menschen gehören, die einfach alles widerspruchslos hinnehmen, was ihnen staatliche Autoritäten vorsetzen.

Überhaupt sollte Ihnen klar sein: Wenn Sie sich nicht selbst die Gelegenheit geben, sich zu äußern, dann wird das Gericht Ihnen auch nicht diese Gelegenheit geben. Deshalb nehmen Sie jede Gelegenheit wahr, sich zu äußern! Unterbrechen Sie den Richter, wenn er in den Sach- und Streitstand einführt. Sie kennen den Sach- und Streitstand schließlich besser als er. Sollte das Gericht Sie bitten, es ausreden zu lassen, dann verweisen Sie auf Ihr Grundrecht auf rechtliches Gehör und darauf, dass das Gericht sich nicht auf dasselbe Grundrecht berufen kann. Eine Gerichtsverhandlung ist schließlich nicht dazu da, dass das Gericht seine Ansichten zum Besten gibt, sondern dafür, dass Sie Ihre Ansichten zum Besten geben können.

Was tun, wenn die Gegenseite redet

Wenn die Gegenseite redet, ist es ebenfalls wichtig, dass Sie sie ständig unterbrechen. Es ist nur höflich, die Gegenseite nicht schlechter zu behandeln als das Gericht und auch ihr die Gelegenheit zu geben, ihre Gedanken ständig neu zu sortieren. Ein Redebeitrag der Gegenseite muss unmittelbar, noch bevor er beendet ist, ausführlich kommentiert werden. Solche unmittelbaren Korrekturen gegnerischen Vorbringens verhindern, dass sich beim Gericht ein falscher Eindruck festsetzt. Zur Kommentierung der Beiträge der Gegenseite sollten Sie auf unsachliche und despektierliche Bemerkungen, wie z.B. „Das glauben Sie ja selbst nicht!“, „Zickezacke Hühnerkacke“ oder „Opfer!“ zurückgreifen. Sie können auch nonverbale Mittel nutzen, z.B. indem Sie mit den Augen rollen, das Gesicht vor Schmerz verziehen, lauthals lachen oder mitleidig schniefen. So verdeutlichen Sie der Gegenseite, dass sie sich keinerlei Illusionen hingeben soll und niemand auf ihr haltloses Vorbringen hereinfallen wird. Außerdem provozieren Sie die Gegenseite zu unsachlichen Provokationen, die ihr das Genick brechen wird. Werden Sie für Ihr Verhalten gerügt, verweisen Sie darauf, dass Sie in Wahrnehmung berechtigter Interessen handeln. Dann wird das Gericht Sie gewähren lassen.

Was tun, wenn der Richter etwas von Ihnen will

Wenn das Gericht etwas von Ihnen will, ist das immer eine willkommene Gelegenheit, um zu demonstrieren, wer hier das Sagen hat, nämlich Sie. Meistens will das Gericht, dass Sie eine Frage beantworten. Will das Gericht von Ihnen, dass Sie etwas erzählen, dann werfen Sie ihm ein Detail hin. Fragt das Gericht nach einem bestimmten Detail, dann erzählen Sie ihm eine lange Geschichte. Will das Gericht z.B. wissen: „Wie sieht Ihr Tagesablauf als Hausmeister bei der Sounso-AG aus?“ antworten Sie: „Ich mache Hausmeistertätigkeiten“. Will das Gericht wissen, wann Sie am Soundsovielten das Tor aufgeschlossen haben, dann antworten Sie: „Da muss ich etwas weiter ausholen. Sehen Sie, als ich als Hausmeister 1975 anfing, da sah der Tagesablauf eines Hausmeisters so aus: …“.

Wenn Ihnen gerade nichts einfällt, was Sie auf die Frage des Gerichts Unvernünftiges antworten können, dann können Sie sagen: „Ich habe Ihre Frage nicht verstanden“. Oder Sie können eine Gegenfrage stellen. Denn das Gericht schuldet Ihnen für alles, was es tut, Rechenschaft. So können Sie gleich nach dem Aufruf der Sache, wenn das Gericht feststellt, wer zum Termin erschienen ist, auf die Frage: „Und Sie sind Herr Sowieso?“ antworten: „Wieso wollen Sie denn das jetzt wissen?“

Ihr Redebeitrag

Wie bereits ausgeführt: Wenn der Richter oder der Gegner reden, nutzen Sie das, um unmittelbar auf die Höhepunkte der Gerichtsverhandlung zuzusteuern: Ihre Redebeiträge!

Die Inhalte Ihrer Redebeiträge in der mündlichen Verhandlung sind egal. Vermeiden Sie allerdings, Fakten zu schildern, die nachprüfbar sind. Ein gerichtlicher Faktencheck würde den Prozess nur unnütz verzögern. Halten Sie sich immer vor Augen, dass das Gericht keine Fakten benötigt, wenn Sie ihm die Rechtslage darlegen. Für die Rechtslage sind Sie der Experte. Verlassen Sie sich auf Ihr Rechtsgefühl und auf Informationen aus Zeitung, Fernsehen und Internet. Dagegen ist das, was das das Gericht über die Rechtslage weiß, nur unausgegorenes Halbwissen.

Im Übrigen gilt: Lügen Sie, verdrehen Sie die Tatsachen, breiten Sie Ihre Lebensgeschichte aus, ziehen den Charakter des Gegners in den Dreck, erfinden irgendwelche obskuren Gesetze oder erzählen sonstigen Quatsch! Hauptsache Sie bringen Ihre Emotionen rüber! Es ist wie bei einem guten Schauspieler: Es kommt nicht darauf an, welche Inhalte er rüberbringt, sondern welche Emotionen. Amerikanische Justizfilme gaukeln uns vor, Gerichtsprozesse würden in einem Kampf der Sachargumente entschieden. Die Wahrheit ist: Ein Gerichtsprozess ist eine Schlacht der Emotionen! Es entscheiden Sympathie und Antipathie.

Deshalb ist die wichtigste Regel für das Verhalten vor Gericht: Zügeln Sie vor Gericht niemals Ihre Emotionen! Je stärker Sie Ihren Emotionen Ausdruck verleihen, desto unabhängiger sind die Richter von Sachargumenten. Toben Sie, schreien Sie, weinen Sie, werden Sie hysterisch! Wenn Sie wollen, verführen Sie! Bedienen Sie die gesamte Bandbreite der Emotionen! Richter erleben häufig Prozesse, in denen eine Partei ruhig und sachlich argumentiert. Solches Verhalten langweilt und nervt die Richter und trägt dazu bei, dass sie eine Antipathie gegen eine solche Partei entwickeln. Richter empfinden es geradezu als wohltuend, wenn wenigstens eine Partei aufgebracht lauthals herumschimpft, hektisch gestikuliert und sich ihren ganzen Frust von der Seele schreit. Das gilt vor allem für ältere Richter. Sie sind meistens schwerhörig und haben bei normaler Lautstärke gar keine Chance, Sie zu verstehen. Also werden Sie laut vor Gericht! Holen Sie tief Luft und zählen langsam von eins bis fünf und dann schreien Sie los!

Wichtig ist bei alledem, dass Sie keinesfalls vergessen, nebenbei Ihr Handy zu bedienen. Alles andere würde Ihnen als Kontrollverlust ausgelegt werden. So vermeiden Sie auch, einem Richter versehentlich in die Augen zu schauen, was dieser als Unterwerfungsgeste verstehen könnte.

Der Abgang

Natürlich gehört zu einem guten Auftritt vor Gericht auch ein guter Abgang. Ist zum Schluss der mündlichen Verhandlung die Entscheidung noch offen, gehört zu einem guten Abgang, dass Sie das Gericht darauf hinweisen, dass Sie, egal wie die Sache ausgeht, in die nächste Instanz gehen werden. Ein solcher Hinweis rückt dem Gericht die Vergänglichkeit seiner Entscheidungen und die Vergänglichkeit seiner selbst ins Bewusstsein.

Wird am Ende der mündlichen Verhandlung sogleich eine Entscheidung verkündet und Sie haben erwartungsgemäß gewonnen, dürfen Sie das Gericht ruhig loben, z.B. mit den Worten: „Sie sind ja gar nicht so blöd, wie ich dachte“. So bleibt Ihnen das Gericht auch für den Fall künftiger Fälle gewogen. Der Gegenseite sollten Sie die Schmach der Niederlage drastisch vor Augen führen, z.B. mit den Worten: „Das haben Sie davon, wenn Sie sich mit mir anlegen“. Der Gegner ist im Moment seiner Niederlage in besonderem Maße auf Ihre Fürsorge angewiesen. Besonders wichtig ist das, wenn Sie mit dem Gegner in dauernden Beziehungen stehen, z.B. als Arbeitnehmer oder Mieter. Dann müssen Sie Salz in die Wunde streuen, um beim Gegner einen Lernprozess einzuleiten, der dazu führt, dass er künftig gerichtliche Auseinandersetzungen mit Ihnen vermeidet.

Haben Sie trotz Befolgung aller hier gegebenen Hinweise den Prozess verloren, machen Sie Ihrem Mütchen ungebremst Luft und weisen Sie das Gericht auf die NS-Geschichte der Justiz, wahlweise auf die Rolle der Justiz in der DDR hin, wobei unbedingt auch das Wort „Stasi“ fallen sollte. Das wird dem Gericht helfen, seine Unrechtsentscheidung historisch korrekt einzuordnen.

Zum Umgang mit Ihrem Anwalt

Grundsätzlich ist es eine überflüssige Geldausgabe, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Sache vor Gericht zu beauftragen. Ihr Rechtsanwalt kennt Ihren Fall nicht so gut wie Sie selbst. Im Übrigen geht ihn der Fall auch gar nichts an. Sein jahrelanges Studium der Rechtswissenschaften und die ständige Befassung mit Rechtsstreitigkeiten verstellen ihm den klaren Blick auf die Rechtslage.

Müssen Sie aber dennoch einen Rechtsanwalt beauftragen, z.B. weil für das Verfahren Anwaltszwang herrscht oder weil Ihr Ehegatte das will, dann sollten Sie die Aktivitäten Ihres Anwaltes in der mündlichen Verhandlung auf das Nötigste beschränken. Machen Sie ihm bereits vor der Verhandlung klar, dass Sie der Bestimmer sind und nicht er. Sie sind der Auftraggeber und er hat Ihre Weisungen zu befolgen.

Manchmal versuchen Anwälte Ihre Mandanten durch einen Tritt ans Schienbein oder ähnliches von Äußerungen vor Gericht abzuhalten, wenn sie meinen, Sie hätten mehr Ahnung davon, was Ihnen nutzt, als Sie selbst. Das dürfen Sie keinesfalls durchgehen lassen. Stoßen Sie in einem solchen Fall Ihren Anwalt kräftig in die Rippen – und zwar so, dass es auch das Gericht bemerkt. Damit signalisieren Sie dem Gericht Ihre Dominanz.

Achten Sie darauf, dass Ihr Anwalt sich mit vollem Engagement für Ihre Sache einsetzt. Äußert sich Ihr Anwalt in der Gerichtsverhandlung nur kurz und knapp, weisen Sie ihn in vertraulicher Zwiesprache an, Ihren Fall in voller Breite und Länge auszubreiten. Die Erfolgsaussichten eines Prozesses orientieren sich nicht nur an der Emotionalität, sondern auch an der Länge der Redebeiträge. Weigert sich Ihr Anwalt, wie ein Wasserfall zu reden, entlassen Sie ihn im Verhandlungssaal, und beantragen Vertagung, weil das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Anwalt zerrüttet ist. Ebenso verfahren Sie, wenn Ihr Anwalt mit der Gegenseite und dem Gericht ruhig, freundlich und sachlich umgeht. Ermuntern Sie ihn zu mehr Aggressivität!

Noch ein Wort zu Vergleichen

Manchmal wird Ihnen das Gericht einen Vergleich anbieten. Das tut es, weil es zu faul ist, eine Entscheidung zu schreiben. Seien Sie sich bewusst, dass das Gericht Ihnen damit Ihre Rechte abschneidet. Warum sollten Sie sich auf die Hälfte einigen, wenn Sie das Ganze bekommen könnten? Ein Vergleich ist immer ein Zeichen von Schwäche.

Wollen Sie, aus welchen nicht nachvollziehbaren Gründen auch immer, Ihre Selbstachtung zurückstellen und dennoch einen Vergleich schließen, achten Sie wenigstens darauf, dass Sie sich nicht gleich auf den ersten Vorschlag des Gerichts und schon gar nicht der Gegenseite einlassen. Diese wollen Sie in jedem Falle übervorteilen. Sie müssen handeln wie auf einem Flohmarkt. Am geschicktesten ist es, wenn Sie den Gegner sogleich nach seinem letzten Angebot fragen. Dieses ist dann der Ausgangspunkt für die weiteren Abstriche, die Sie von der Gegenseite verlangen.

Noch eine Bitte zum Schluss

Nachdem Sie nun alles wissen, was Sie brauchen, um einen Prozess zu gewinnen, teilen Sie doch bitte mit, welche Erfahrungen Sie mit diesen Ratschlägen machen. Denn: „Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance“ (Winston Churchill).

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Kommentare

12 Antworten zu „Wie soll ich mich in der mündlichen Verhandlung verhalten?“

  1. Marion Schnabel

    irre

    1. vla

      soll dieser breitrag hier lustig sein? oder will man leute auf den arm nehmen?
      aber kleiner tipp an jeden, macht das gegenteil von dem was hier steht wenn ihr gewinnen wollt. einzige ausnahme ist die sache mit dem anwalt… deinem anwalt musst du zeigen das du herr des verfahrens bist, weil anwälte gerne ihre mandanten verarschen

  2. Olaf Hildebrand

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Frage bezieht sich auf ein Verfahren mit dem Jobcenter (Beklagte Partei) wobei das Jobcenter unrechtmäßig von mir gezahltes Einstiegsgeld zurück verlangt. Darauf hin verklagte ich das Jobcenter, welches die Klage annahm. Ich forderte die Zeugenaussage der jeweiligen Bearbeiterin, welche zum Gerichtstermin nicht anwesend war.
    Desweiteren meine Frage: Beim Aufruf und Eintritt in den Gerichtssaal, war der Vertreter des Jobcenters anwesend und hat schon Platz genommen. Ist dies überhaupt rechtens, dass eine Partei vor Aufruf sich schon im Gerichtssaal befindet ? Ich vermute eine vorherige Absprache mit der verhandelnden Richterin.
    Würde mich riesig freuen, eine schnelle und baldige Antwort zu erhalten.
    Mit freundlichen und den besten Grüßen

  3. Pauline

    Es war sehr hilfsreich für meine Verhandlung die mir noch vorsteht Danke mfg Pauline

  4. Thomas Thaleikis

    Habe Ihren Beitrag, mehrfach, mit großem Interesse gelesen, und werde es auf meiner Verhandlung sicher Anwenden.
    Bin gespannt
    T.T.

  5. Johanna

    Danke für den Beitrag und die verschwendete Zeit beim Lesen, leider finde ich hier den Daumen-nach-Unten Button nicht. Schade.

    1. Alex

      ich schließe mich an.

    2. A. Müller

      Ich schliesse mich ebenfalls an. Man fühlt sich als betroffener Laie einfach nur arrogant ausgelacht, obwohl die Seite doch angeblich auch für Laien sein soll. Einerseits beklagen Juristen oft, dass so viele Menschenkein Vertrauen in das Rechtssystem haben und andererseits werden die natürlichsten Fragen von Betroffenen ins Lächerliche gezogen. Einfach schäbig.

  6. robert

    jetzt weiß ich endlich Bescheid – danke !!! 🙂

  7. Guido

    SUPER!!!! Habe immer noch ein Grinsen im Gesicht und würde so einen Termin gerne mal Live erleben. Da wäre mal Stimmung in der Bude 😉 Tja liebe Johanna, da hast du den Sinn des Ganzen offensichtlich nicht begriffen :)))
    Ich jedenfalls habe mich köstlich amüsiert über diese Darstellung welche in großen Teilen eifach nur Gegebenheiten aus den Gerichtsälen wieder spiegelt .

  8. Thomas Mühlhauser

    Was für geile eine Satire!

  9. Sündikuss

    Mäßig witzig.

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