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Recherche in Gesetzesmaterialien

Die Recherche in Gesetzesmaterialien verfolgt meist das Ziel, etwas über die Regelungsziele des Gesetzgebers zu erfahren.

Insofern hilft in vielen Fällen die (regelmäßig vorhandene) Begründung des Gesetzesantrages weiter. Die Gesetzesanträge werden als Drucksache des jeweiligen Parlamentes (Bundestag oder Landtage) veröffentlicht, Gesetzentwürfe der Bundesregierung auch als Drucksache des Bundesrates.

Weiteren Aufschluss können die Empfehlungen und Berichte der Ausschüsse des jeweiligen Parlamentes zu dem Gesetzesantrag und bei Bundesgesetzen der Ausschüsse des Bundesrates zu dem Gesetzesantrag oder zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz geben, die ebenfalls als Drucksachen der Parlamente bzw. des Bundesrates veröffentlicht werden. Die Empfehlungen der Ausschüsse enthalten allerdings nicht immer eine Begründung. Das ist besonders ärgerlich, wenn in den Ausschüssen wesentliche Elemente eines Gesetzes neu gestaltet worden sind, wie dies in der Bundesgesetzgebung zunehmend beim Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu beobachten ist.

In den Plenarprotokollen der Parlamente und des Bundesrates und den manchmal nur schwer erhältlichen Protokollen der Ausschusssitzungen sind die Beratungen des Gesetzesantrages dokumentiert. Allerdings ist Zurückhaltung geboten, aus vereinzelten Äußerungen von Parlamentariern auf den „Willen des Gesetzgebers“ zu schließen.

Auf den Web-Seiten der Bundes- und Landesministerien sind zu besonders bedeutsamen und aktuellen Gesetzen und Gesetzesvorhaben oft Erläuterungen und manchmal auch Entwürfe und Materialien veröffentlicht.

Wollen Sie etwas mehr darüber wissen? Dann lesen Sie den Beitrag Eine kurze Einführung in die Recherche in Gesetzesmaterialien und in die Suche nach dem Willen des Gesetzgebers.

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