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Hans-Martin Müller, Bettina Richter, Jan Ziekow: Handbuch Zuwendungsrecht – Rechtsgrundlagen, Verfahren, Rechtsschutz

Das Handbuch Zuwendungsrecht(Werbung) dürfte als Weihnachtsgeschenk nur für einen äußerst begrenzten Kreis von Lesern geeignet sein. Nicht nur wegen des Preises von 99,00 EUR. Sondern wegen des Inhaltes: Wer würde sich schon über ein 376 seitiges Kompendium zum Zuwendungsrecht auf seinem Gabentisch freuen?

Nun ja, vielleicht gibt es angesichts dessen, dass Bund, Länder und Gemeinden 2017 mehr als 22 Milliarden EUR Zuwendungen über den Tisch reichen (26. Subventionsbericht der Bundesregierung, S. 29 f.), doch den einen oder anderen mehr, der sich über dieses Handbuch freuen würde, als man denkt. Denn dieses Handbuch war längst überfällig. Wer sich bislang fundiert in das Recht der Zuwendungen und Subventionen einlesen wollte, griff in gähnende Leere. Das hat sich mit dem Handbuch Zuwendungsrecht geändert.

Die Zusammensetzung des Autorenkreises garantiert eine gesunde Mischung aus Praxistauglichkeit und Wissenschaftlichkeit:
• Hans-Martin Müller ist Ministerialrat im Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
• Bettina Richter ist Regierungsrätin beim Bayerischen Obersten Rechnungshof.
• Jan Ziekow ist Professor an der deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften.

Schon ein Blick in die Rechtsgrundlagen des Zuwendungsrechts zeigt: Es handelt sich um ein komplexes Rechtsgebiet, bei dem Recht der unterschiedlichsten Ebenen eine Rolle spielt, z.B. das EU-Beihilfe-Recht, das Verfassungsrecht, das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder, das spezielle Zuwendungsrecht, Verfahrensrecht oder Verwaltungsvorschriften.

Klar ist, dass das Handbuch nicht die kaum überschaubare Vielfalt der Förderprogramme darstellen kann. Es thematisiert vielmehr die Grundlagen aller Zuwendungen, das allgemeine Zuwendungsrecht, wobei insbesondere das Haushaltsrecht großen Raum einnimmt.

Das erste Drittel des Handbuches nehmen die Grundlagen des Zuwendungsrechts ein. Dazu gehören neben den Rechtsgrundlagen die tragenden Grundsätze des Zuwendungsrechts, die Abgrenzung der Zuwendung von anderen staatlichen Leistungen, die Arten von Zuwendungen und die allgemeinen, insbesondere haushaltsrechtlichen Zuwendungsvoraussetzungen.

Das zweite Drittel des Handbuchs behandelt das Zuwendungsverfahren – und zwar in einem weiteren Rahmen, der
• den Erlass von Förderrichtlinien,
• das Bewilligungsverfahren,
• die Mittelauszahlung,
• die begleitende Überwachung der Mittelverwendung,
• die Prüfung der Verwendungsnachweise und
• die Rechnungsprüfung durch die Rechnungshöfe
umfasst.

Das letzte Drittel des Handbuchs widmet sich im Wesentlichen der Unwirksamkeit und der Aufhebung von Zuwendungsbescheiden und der Rückforderung von Zuwendungen, verschiedenen Rechtsschutzaspekten und den Schnittstellen des Zuwendungsrechts zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum EU-Beihilfenrecht und dem Vergaberecht.

Am Ende des Handbuchs stehen wertvolle Checklisten für Bewilligungsstellen und Checklisten für die Rechnungsprüfung.

Zielgruppe des Handbuchs soll ausweislich des Umschlagtextes sein:
• Antragsteller,
• Behördenmitarbeiter,
• Mitarbeiter der Rechnungshöfe,
• Mitarbeiter der Justiz und
• Rechtsanwälte.

Ob das Handbuch tatsächlich für Antragsteller geeignet ist, ist insofern zu bezweifeln, als es Leser ohne Rechtserfahrung überfordern wird. Auch trägt das bisweilen sehr hölzerne Juristendeutsch nicht gerade zur Laienverständlichkeit bei.

Für den an die juristische Fachsprache gewöhnten Verwaltungsjuristen, Rechtsanwalt oder Richter dagegen ist das Handbuch ein echter Zugewinn und Arbeitshilfe. Art und Ausmaß nach außen nicht sichtbarer verwaltungsinterner Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vergabe von Zuwendungen wird Verwaltungsexterne erstaunen.

Erstaunlich ist auch, dass die Autoren einer Deregulierung und Vereinfachung das Wort reden, sind doch gerade hohe Regulierungsdichte und Komplexität Existenzgrundlage für das Handbuch des Zuwendungsrechts. Aber keine Angst: Die Autoren befürchten nicht, sich den Ast abzusägen, auf dem sie sitzen. Sie wissen selbst: „(Unnütz) komplizierte Förderregularien“, „Fehlerquellen“ und „Wirksamkeitshindernisse“, „Fehlleitungen“, „Überförderungen“ und „verkrustete Zuwendungstatbeständen“ abzubauen, steht auf keiner politischen Agenda.

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