Die Justizministerien sind Teil der Regierung des Bundes oder des jeweiligen Landes. Sie vertreten die Belange der Justiz innerhalb der jeweiligen Regierung und gegenüber dem jeweiligen Parlament. Den Justizministerien obliegt es, die organisatorischen, haushaltsmäßigen, personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Justizbehörden zu schaffen. Sie führen die Dienstaufsicht über die Gerichte und…
Die Justizministerien sind die für die Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Strafvollzug) zuständigen Ministerien. Sie vertreten die Belange der Justiz innerhalb der jeweiligen Regierung und gegenüber dem jeweiligen Parlament. Weiterhin wirken sie an der Gesetzgebung mit – für bestimmte Rechtsgebiete federführend, im Übrigen immer im Rahmen der Rechts- und Rechtsförmlichkeitsprüfung. Weitere Aufgaben der Justizministerien sind die Aus-…
Der Begriff Justiz bezeichnet die staatlichen Rechtspflegeorgane. Das sind die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizvollzugsbehörden, die Justizverwaltungen und die staatlichen Notariate. Nicht zur Justiz in diesem Sinne gehören die Rechtspflegeorgane der Rechtsanwälte und der (Anwalts-)Notare. Justiz-und-Recht informiert über Justizthemen mit folgenden Beiträgen: Diese Seiten könnten Sie auch interessieren: