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Justiz

Der Begriff Justiz bezeichnet die staatlichen Rechtspflegeorgane. Das sind die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizvollzugsbehörden, die Justizverwaltungen und die staatlichen Notariate. Nicht zur Justiz in diesem Sinne gehören die Rechtspflegeorgane der Rechtsanwälte und der (Anwalts-)Notare.

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Kommentare

2 Antworten zu „Justiz“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    gibt es bei Ihnen die Möglichkeite Ihre Beiträge als Newsletter zu erhalten bzw. dass man über neue Artikel informiert wird?

    Dies wäre für den Unternehmensbereich Recht (KV Niedersachsen) sehr interessant.

    1. Idefix

      Sehr geehrte Dame, aus Datenschutzgründen wird kein Newsletter angeboten. Sie können jedoch den RSS-Feed abonnieren.

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