Der Begriff Justiz bezeichnet die staatlichen Rechtspflegeorgane. Das sind die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizvollzugsbehörden, die Justizverwaltungen und die staatlichen Notariate. Nicht zur Justiz in diesem Sinne gehören die Rechtspflegeorgane der Rechtsanwälte und der (Anwalts-)Notare.
Justiz-und-Recht informiert auf den folgenden Seiten über Webseiten der bzw. über die Justiz im Internet:
- Rechtsprechungsportale und Rechtsprechungsinformationsdienste
- Europäische Gerichte und Rechtsprechung zum Europarecht
- Gerichte der Länder und ihre Rechtsprechung
- Gerichte des Bundes und ihre Rechtsprechung
- Gerichte und Rechtsprechung
- Gerichte und Rechtsprechung im Land Baden-Württemberg
- Gerichte und Rechtsprechung im Freistaat Bayern
- Gerichte und Rechtsprechung im Land Berlin
- Gerichte und Rechtsprechung im Land Brandenburg
- Gerichte und Rechtsprechung in der Freien Hansestadt Bremen
- Gerichte und Rechtsprechung in der Freien und Hansestadt Hamburg
- Gerichte und Rechtsprechung im Land Hessen
- Gerichte und Rechtsprechung im Land Mecklenburg-Vorpommern
- Gerichte und Rechtsprechung im Land Niedersachsen
- Gerichte und Rechtsprechung im Land Nordrhein-Westfalen
- Gerichte und Rechtsprechung im Land Rheinland-Pfalz
- Gerichte und Rechtsprechung im Freistaat Sachsen
- Gerichte und Rechtsprechung im Land Sachsen-Anhalt
- Gerichte und Rechtsprechung im Land Schleswig-Holstein
- Gerichte und Rechtsprechung im Freistaat Thüringen
- Gerichte und Rechtsprechung im Saarland
- Internationale Gerichte
- Rechtsprechung im Internet
- Rechtsprechung-im-Internet: Wenn einer die Loorbeeren zu Unrecht alleine erntet
- Verfassungsgerichte