Der Begriff Justiz bezeichnet die staatlichen Rechtspflegeorgane. Das sind die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizvollzugsbehörden, die Justizverwaltungen und die staatlichen Notariate. Nicht zur Justiz in diesem Sinne gehören die Rechtspflegeorgane der Rechtsanwälte und der (Anwalts-)Notare.
Justiz-und-Recht informiert über Justizthemen mit folgenden Beiträgen:
- Erfolgsaussichten einer Asylklage
- Erfolgsaussichten einer Klage vor den Verwaltungsgerichten: Die Behörde hat fast immer Recht
- Wie lange dauert ein verwaltungsgerichtliches Verfahren?
- Wie lange dauert ein zivilrechtliches Verfahren vor dem Amtsgericht?
Diese Seiten könnten Sie auch interessieren:
- 16 Sätze, die man immer öfter von der Richterbank hören möchte
- Akten in der Verwaltung
- Augen auf bei der Beweismittelwahl!
- Ausländerrecht, Asylrecht und Flüchtlingsrecht
- Ausländisches Recht
- Begriff, Rechtsquellen und Entstehung von Völkerrecht
- Abkehr von der Bestenauslese der Bundesbeamten im Wettbewerbsföderalismus
- Bernd Rüthers: Die heimliche Revolution vom Rechtsstaat zum Richterstaat
- Berufswahl Öffentlicher Dienst
- Bildungsrecht
- Buchtipps
- Bundesjustizministerin Zypries: Woran erkennt man ein gutes Gesetz?
- buzer.de
- Cui bono? Cui malo?
- Das Spiel der Blockierer und Bremser – Wieso Bürokratien sich so schwer mit Neuerungen tun
- Der Ferienrichter
- Der Filmtipp zum Ferienende: Frohes Schaffen – Ein Film zur Senkung der Arbeitsmoral
- Der Messie im Spiegel der Rechtsprechung
- Der Wegeunfall im Beamtenrecht auf dem Weg zum Schafott – ein Musterbeispiel für mangelnden Respekt der Rechtsprechung vor dem Gesetz
- Der Wille des Wählers
- Die Fuß-in-der-Tür-Gesetzgebung
- Die Güte eines Gesetzes – Voraussetzungen wirksamer Gesetzgebung
- Die Pusteblumentaktik und der Pusteblumenanwalt
- Recherche in Gesetzesmaterialien
- Die Strategien der Rechtsunsicherheit – Teil 1: Auftakt und die drei Strategien
Schreibe einen Kommentar