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Schlagwort: § 139 BGB

  • Die Strategien der Rechtsunsicherheit – Teil 8: Die Fehlerregeln einer Rechtsordnung

    Die chaotisierungsfreundliche Ausgestaltung der Inhalte der Rechtsordnung muss zwingend einhergehen mit einer entsprechenden Ausgestaltung der Fehlerregeln. Diese sind selbstredend von besonderer Bedeutung für die Fehleranfälligkeit eines Rechtssystems. Was ist die Rechtsfolge, wenn rechtlich relevante Handlungen geschehen, Rechtsgeschäfte geschlossen, Verwaltungsakte erlassen, Normen gesetzt oder sonstige Rechtsakte vorgenommen werden, die mit der Rechtsordnung nicht übereinstimmen? Je fehlertoleranter…

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