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Schlagwort: § 227 Abs. 3 ZPO

  • Der Ferienrichter

    Ein Ferienrichter ist ein Richter, der die Parteien, insbesondere ihre Prozessvertreter, zur Unzeit ‑ nämlich in den Ferien – nervt. Es gibt zwei Varianten des Ferienrichters. Die eine Variante ist der Ferienrichter, der in den Ferien nicht in den Urlaub fährt. Die andere Variante ist der Ferienrichter, der in den Ferien im Urlaub ist. Und dann gibt…

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