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Rechtspolitik, Juristische Methodik und Arbeitsweise, Prozess, Prozessrecht und Prozesstaktik

Schlagwort: § 705 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB )

  • Vereinigungsfreiheit und Vereinsfreiheit, privates und öffentliches Vereinsrecht, Vereinsverbote

    Der Mensch ist ein Herdenwesen. Das Zusammenleben in Gruppen bietet eine Reihe von Überlebensvorteilen gegenüber dem Einzelgängerdasein. Arbeitsteilung bei der Jagd verspricht größere Beute. In der Gruppe lassen sich Angriffe besser abwehren. Verletzte können auf Solidarität hoffen. Kein Wunder also, dass die Geschichte der Menschheit eine Geschichte von Gruppenbildungs- und Gruppenzerfallsprozessen ist, eine Geschichte der…

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