Die Justizministerien sind Teil der Regierung des Bundes oder des jeweiligen Landes. Sie vertreten die Belange der Justiz innerhalb der jeweiligen Regierung und gegenüber dem jeweiligen Parlament. Den Justizministerien obliegt es, die organisatorischen, haushaltsmäßigen, personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Justizbehörden zu schaffen. Sie führen die Dienstaufsicht über die Gerichte und…