Bei der Rechtsetzung in der Europäischen Union wirken mehrere Organe mit, insbesondere die Europäische Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament. Die Rechtsetzungsverfahren werden vom Rat, der aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedsstaaten besteht, und damit exekutiv dominiert. Allerdings wurden in jüngerer Zeit die Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments ausgeweitet und damit dem Defizit an demokratischer Legitimation entgegengewirkt. Es gibt verschiedene Rechtsetzungsverfahren: das Konsultationsverfahren, das Verfahren der Zusammenarbeit, das Mitentscheidungsverfahren und das Zustimmungsverfahren.
Rechtsetzungsorgane
Europäische Kommission
Europäischer Rat
Europäisches Parlament
Wirtschafts- und Sozialauschuss
Ausschuss der Regionen
Die wichtigsten Rechtsetzungsorgane der Europäischen Union sind die Europäische Kommission im Wesentlichen als Initiativorgan, der Europäische Rat und das Europäische Parlament im Wesentlichen als Entscheidungsorgane. Der Rat kann in bestimmten Fällen auch alleine Recht setzen. An den Rechtsetzungsverfahren sind oft auch noch andere Organe der Europäischen Union beteiligt. Von Bedeutung sind als beratende Organe insbesondere der Wirtschafts- und Sozialausschuss, der und der Ausschuss der Regionen.
Institutionen der Europäischen Union und andere Organe
Auf dieser Webseite stellt die Europäische Kommission die Institutionen und andere Organe der Europäischen Union vor.
Rechtsetzungsverfahren
EUR-LEX – Organe und Verfahren
Hier informiert EUR-Lex über den Dokumentenbestand, das Rechtsetzungsverfahren, die Organe der Europäischen Union und das Gemeinschaftsrecht. Mit Grafiken.
Entscheidungsverfahren der EU
Hier erklärt das Internetportal “Europa” die Rechtsetzungsverfahren der Europäischen Union.
Die Legislativbefugnis – Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren
Hier stellt das Europäische Parlament das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union vor.