Wer vor den Landgerichten verklagt wird, wird ziemlich unsanft behandelt: Wenn das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet, wird mit der Zustellung der Klage der Beklagte aufgefordert, falls er sich gegen die Klage verteidigen will, binnen einer „Notfrist“ von zwei Wochen anzuzeigen, dass er sich gegen die Klage verteidigen will – und zwar, weil vor dem…
Der Begriff Justiz bezeichnet die staatlichen Rechtspflegeorgane. Das sind die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizvollzugsbehörden, die Justizverwaltungen und die staatlichen Notariate. Nicht zur Justiz in diesem Sinne gehören die Rechtspflegeorgane der Rechtsanwälte und der (Anwalts-)Notare. Justiz-und-Recht informiert über Justizthemen mit folgenden Beiträgen: Diese Seiten könnten Sie auch interessieren: