Kirchenrecht ist das interne Recht der Religionsgemeinschaften. Dagegen ist Staatskirchenrecht staatliches Recht, das sich mit dem Status der Religionsgemeinschaften befasst. Das Recht der römischen-katholischen Kirche wird auch kanonisches Recht genannt und kennt ein umfassendes Gesetzbuch, den Codex Iuris Canonici. Das kanonische Recht unterscheidet zwischen göttlichem Recht (ius divinum) und dem von kirchlichen Autoritäten gesetzten Recht.…