Ob Verfassungsrecht und Staatsrecht dasselbe sind, hängt von der Begriffsbestimmung ab. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, d.h. der Bund und jedes Land haben im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung eine eigene Staatlichkeit und damit eine eigene Staatsorganisation und Grundrechtsordnung. Deshalb haben der Bund und jedes Bundesland ihre je eigene Verfassung: das Grundgesetz (GG) bzw. die…