Justiz-und-Recht.de

Rechtspolitik, Juristische Methodik und Arbeitsweise, Prozess, Prozessrecht und Prozesstaktik

Kategorie: Rechtsgebiete

  • Öffentlicher Dienst

    Der Begriff „Öffentlicher Dienst“ bezeichnet die Gesamtheit der Beschäftigten öffentlicher Stellen, also die Beamten, Richter und Soldaten die in einem besonderen, unmittelbar durch Gesetz geregelten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, und die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes, für die grundsätzlich Arbeitsrecht gilt. Von besonderer Bedeutung sind die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, die zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und den…

Werbung Investieren Sie in die wichtigsten Steuergesetze!