Justiz-und-Recht.de

Rechtspolitik, Juristische Methodik und Arbeitsweise, Prozess, Prozessrecht und Prozesstaktik

Öffentlicher Dienst

Der Begriff „Öffentlicher Dienst“ bezeichnet die Gesamtheit der Beschäftigten öffentlicher Stellen, also die Beamten, Richter und Soldaten die in einem besonderen, unmittelbar durch Gesetz geregelten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, und die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes, für die grundsätzlich Arbeitsrecht gilt. Von besonderer Bedeutung sind die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, die zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und den Gewerkschaften geschlossen werden.

Zur Recherche von Rechtsprechung insbesondere der Verwaltungsgerichte zu beamten- und personalvertretungsrechtlichen Fragen und der Arbeitsgerichte zu Fragen der Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes benutzen Sie bitte auch die Seite Rechtsprechung.

Bundesministerium des Innern: Öffentlicher Dienst
Das Bundesministerium des Innern informiert allgemeinverständlich über den öffentlichen Dienst.

dbb Beamtenbund und Tarifunion
Auf der Webseite des dbb werden Informationen zu vielen Themen.des öffentlichen Dienstes geboten.

Der öffentliche Sektor
Diese von dem Deutschen Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) und der BBBank (Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst) herausgegebene Webseite informiert unter anderem zu vielen Themen des Beamtenrechts und zum Tarifrecht für den öffentlichen Dienst.

Öffentlicher Dienst.info
Öffentlicher Dienst.info bietet Informationen zu Besoldung und Entgelten im öffentlichen Dienst des Bundes, der Länder, dfer Europäischen Union, aber auch der Kirchen und Wohlfahrtsverbände, bei den Sozialversicherungsträgern sowie Post, Bahn und Telekom. Mit dem Gehaltsrechner kann man sich Brutto- und Nettogehälter ausrechnen.

Beamtenrecht

“So ist es die besondere Aufgabe des Beamten, zu erkennen, dass er den Staat verkörpert und verpflichtet ist, für seine Würde und seine Ehre einzustehen, die Gesetze zu bewahren, Rechtsnormen festzulegen und daran zu denken, dass diese Dinge seiner besonderen Obhut anvertraut sind” (Marcus Tullius Cicero).

Beamtenrecht ist das “Arbeitsrecht” der Beamten. Anders als Arbeitnehmer stehen Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Entgegen der landläufigen Auffassung hat dies nicht nur Vorteile für die Beamten, sondern auch Nachteile. Z.B. wird die Besoldung durch Gesetz geregelt – ohne dass sich der Beamte gegen zu niedrige Besoldung durch Streik wehren kann. Wichtigstes Beamtengesetz ist das Beamtenstatusgesetz. Es gibt den Rahmen, innerhalb dessen die Länder ihr Beamtenrecht regeln können.

Informationen für Beamtinnen und Beamte
Dieses in Kooperation mit dem DGB herausgegebene Portal bietet Informationen zum Beamtenrecht, zu Neuregelungen und mehr.

dbb tarifunion
Die dbb tarifunion informiert über aktuelle Beamten-Politik und vermittelt auch Grundsätztliches zum Beamtenstatus.

Wissenswertes für Landesbeamte
Schwerpunkt dieser vom INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte Webseite bildet das Recht der Landesbeamten.

Ratgeber Beamtenrecht
Der Ratgeber Beamtenrecht auf 123recht.net besteht aus unstrukturiert dargebotenen Einzelbeiträgen von Rechtsanwälten.

Besoldung in Bund und Ländern
Besoldung in Bund und Ländern wird herausgegeben vom INFO-SERVICE
Öffentlicher Dienst/Beamte und informiert über das Besoldungsrecht in Bund und Ländern und bietet hilfreiche Links.

Bundesverwaltungsamt
Das Dienstleistungszentrum des Bundesverwaltungsamtes informiert zu Besoldung und Beihilfe des Bundes, Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld und Kindergeld.

Beihilfe in Bund und Ländern
Beihilfe in Bund und Ländern wird herausgegeben vom INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte und informiert über das Beihilferecht in Bund und Ländern.

Beihilfe in Bund und Ländern
Mit dieser Webseite informiert der Deutscher Beamtenwirtschaftsring e. V. über das Beihilferecht in Bund und Ländern.

BeamtenVersorgung
Webseite zur Beamtenversorgung, herausgegeben vom INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte in Kooperation mit der Abteilung Öffentlicher Dienst/Beamte beim DGB Bundesvorstand.

Beamtenversorgung in Bund und Ländern
Diese Webseite informiert rund um die Beamtenversorgung. Sie wird vom INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte herausgegeben.

Reisekostenrecht des Bundes und der Länder
Ein vom Deutschen Beamtenwirtschaftsring e. V. herausgegebenes Portal zum Reisekostenrecht.

Umzugskostenrecht des Bundes und der Länder
Ein vom Deutschen Beamtenwirtschaftsring e. V. herausgegebenes Portal zum Umzugskostenrecht.

Beamtentalk.de
Forum von Beamten für Beamte.

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

“Es ist eine alte Wahrheit, dass das Amt den Mann ehrt, aber nicht ändert” (Friedrich II. von Preußen).

Die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes stehen anders als die Beamten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Diese Arbeitsverhältnisse werden durch Tarifverträge geregelt. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen. Für die Arbeitnehmer der Länder gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Tarifgemeinschaft Deutscher Länder
Der Arbeitgeberverband der Länder präsentiert auf seiner Webseite unter anderem die mit ihm vereinbarten Tarifverträge.

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
Die Vereingung der kommunalen Arbeitgeberverbände präsentiert auf ihrer Webseite die mit ihm vereinbarten Tarifverträge. Außerdem gibt es ein Mitgliederverzeichnis, dem die kmmunlane Arbeitgeberverbände entnommen werden können.

Tarifrecht für den öffentlichen Dienst
Eine vom INFO-SERVICE
Öffentlicher Dienst/Beamte betriebene Webseite zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes.

Tarifrecht für den öffentlichen Dienst
Dieses Portal zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes in Bund, Ländern und Kommunen wird herausgegeben vom Deutscher Beamtenwirtschaftsring e. V.

dbb tarifunion
Die dbb tarifunion informiert über ihre Tarifpolitik und bietet unter anderem Rechtsprechung.

Personalvertretungsrecht

Die Personalvertretung ist den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes das, was den in der Privatwirtschaft Beschäftigten der Betriebsrat ist: Sie ist die Vertretung der Beamten und der Arbeitnehmer in einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. Sie hat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte und kann Dienstvereinbarungen mit Wirkung für alle Beschäftigten der Dienststelle schließen. Können Dienststelle und Personalvertretung sich nicht einigen, hilft die Einigungsstelle …

 Informationsportal für Personalvertretungen
Portal für Personalräte mit umfangreichen rechtlichen Informationen. Herausgegeben vom Deutschen Beamtenwirtschaftsring e. V.

Diese Seiten könnten Sie auch interessieren:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Werbung
Strafsachen: Ist unser Recht wirklich gerecht?

WOLLEN SIE WISSEN, WOHIN DIE MENSCHHEIT SICH BEWEGT?

Werbung Lesen Sie das BGB!