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Schlagwort: § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Erkrankung des Richters und Terminsverlegung – Zu den Pflichten des Richters im Vertretungsfall

    Erkrankung des Richters und Terminsaufhebung Der Termin zur lange erwarteten Gerichtsverhandlung ist anberaumt. Jetzt wird ein Richter krank. Was passiert? Es kommt darauf an: Handelt es sich um einen Gerichtstermin, der vor einem Spruchkörper mit mehreren Berufsrichtern durchgeführt werden soll, also z.B. um den Termin einer Kammer des Verwaltungsgerichts oder eines Senates eines Obergerichtes, wird…

  • Erkrankung des Rechtsanwaltes und Terminsverlegung

    Erkrankung des Rechtsanwaltes und Terminsaufhebung Der Termin zur lange erwarteten Gerichtsverhandlung ist anberaumt. Jetzt wird der Rechtsanwalt krank. Was nun? Nun, der Rechtsanwalt sucht einen Vertreter, der den Termin wahrnehmen kann. Oder er beantragt, dass das Gericht den Termin aufhebt, verlegt oder die Verhandlung vertagt. Die Rechtsgrundlage § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO Rechtsgrundlage dafür, dass das…

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