Wenn man sich mit dem Ausländerrecht beschäftigt, sollte man eine Vorstellung haben, wer überhaupt ein „Ausländer“ ist. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG)(Werbung) regelt „die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern“ (§ 1 Abs. 1 Satz 4 AufenthG). Das Asylgesetz (AsylG)(Werbung) „gilt für Ausländer, …“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylG). Und das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)(Werbung) gilt ebenfalls für…
Einleitung Das Ausländerrecht hat sich längst zu einer Rechtsmaterie entwickelt, die nur noch Spezialisten überschauen. Über 100 völkerrechtliche Verträge, angefangen von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bis hin zum Protokoll zur Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Syrien über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen können…