„Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels …“ (§ 4 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz AufenthG). Wie Sie im Beitrag Willkommen im Ausländerrecht! Teil IV: Die Einreise – Das ordnungsrechtliche Modell der Steuerung der Einreise gesehen haben, ist das Grundmodell des deutschen Ausländerrechts das präventive Einreiseverbot mit Erlaubnisvorbehalt. Die „Erlaubnis“ ist der…