Seit Dezember 2013 kreist der Berg, kommt 2017 hernieder und gebiert ein seltsames Ergebnis: Die NPD ist Verfassungsfeind und wird nicht verboten, weil sie zu schwach und zu unbedeutend sei, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht (Werbung) hat im zweiten NPD-Parteiverbotsverfahren entschieden (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 – 2…