Im Beitrag Willkommen im Ausländerrecht! Teil VI: Der Aufenthaltstitel – Übersicht, Begriff, Rechtsnatur und Arten haben Sie gesehen, dass ein Ausländer für Einreise und Aufenthalt grundsätzlich eines Aufenthaltstitels bedarf. Aber ein deutsches Gesetz wäre kein deutsches Gesetz, würde es keine Ausnahmen machen. 4 Abs. 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) formuliert: „Ausländer bedürfen für die Einreise…