Wer vor den Landgerichten verklagt wird, wird ziemlich unsanft behandelt: Wenn das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet, wird mit der Zustellung der Klage der Beklagte aufgefordert, falls er sich gegen die Klage verteidigen will, binnen einer „Notfrist“ von zwei Wochen anzuzeigen, dass er sich gegen die Klage verteidigen will – und zwar, weil vor dem…