Über verwaltungsgerichtliche Entscheidungen kann man sich aufregen, insbesondere, wenn man verloren hat, aber man kann den Verwaltungsgerichten nicht nachsagen, sie ließen die Prozessbeteiligten im Unklaren darüber, wie sie zu ihrer Entscheidung gekommen sind. Es gibt aber eine Art verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen, in der die Begründungsdichte oft sehr gering ist, manchmal so gering, dass die Prozessbeteiligten ratlos…