Die Justizministerien sind Teil der Regierung des Bundes oder des jeweiligen Landes. Sie vertreten die Belange der Justiz innerhalb der jeweiligen Regierung und gegenüber dem jeweiligen Parlament.
Den Justizministerien obliegt es, die organisatorischen, haushaltsmäßigen, personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Justizbehörden zu schaffen. Sie führen die Dienstaufsicht über die Gerichte und die Dienst- und Fachaufsicht über Staatsanwaltschaften und die übrigen Einrichtungen der Justiz. Im Verhältnis zu den Gerichten besteht aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit die Besonderheit, dass die Justizministerien keine Weisungen in Sachfragen erteilen oder richterliche Entscheidungen überprüfen können. Das Bundesministerium der Justiz ist zuständig für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof, die Generalbundesanwaltschaft, das Bundespatentgericht sowie für das Bundesamt für Justiz. Das Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht ressortieren beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Justizministerien der Länder sind zuständig für die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und Sozialen Dienste der Justiz des jeweiligen Landes. Die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit der Länder ressortiert teilweise auch bei den für Arbeit und Soziales zuständigen Ministerien, die Finanzgerichtsbarkeit bei den für Finanzen zuständigen Ministerien und die Verwaltungsgerichtsbarkeit bei den für Inneres zuständigen Ministerien.
Die Justizministerien wirken an der Gesetzgebung mit. Federführend sind die Justizministerien typischerweise für das Bürgerliche Recht (Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht), das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes und das Urheberrecht, das Strafrecht, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (teilweise mit Ausnahme der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit), das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und Rechtspfleger. Da diese Rechtsmaterien in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen, dominiert das Bundesministerium der Justiz, aus dessen Feder Gesetzentwürfe zu diesen Rechtsmaterien regelmäßig stammen. Die Landesjustizministerien wirken insofern im Wesentlichen über ihre Bundesratsarbeit an der Gesetzgebung des Bundes mit.
Darüber hinaus führen die Justizministerien die Rechts- und Rechtsförmlichkeitsprüfung durch, das heißt, sie prüfen die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aller anderen Ministerien redaktionell auf einwandfreie Rechtsetzungstechnik und Rechtssprache und inhaltlich auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht, Völkerrecht, Europarecht und Bundesrecht. Die Justizministerien geben auch die Gesetz- und Verordnungsblätter heraus, in denen die Gesetze und Verordnungen verkündet werden.
Die Justizministerien der Länder organisieren im Übrigen die Aus- und Fortbildung der in der Justiz und im Strafvollzug Beschäftigten. Zu ihren Aufgaben gehören schließlich die Justizprüfungsämter, die die juristischen Staatsprüfungen ausrichten.
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