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Berufswahl Öffentlicher Dienst

Die Bandbreite der im Öffentlichen Dienst möglichen Beschäftigungen ist enorm. Sie reicht vom klassischen Behördenmitarbeiter, dem Sie in Ihrem Rathaus begegnen, über Polizeibeamte, Bauingenieure, Pädagogen, Verwaltungsjuristen bis hin zu Managern öffentlicher Unternehmen. Angesichts der Überalterung des Öffentlichen Dienstes verbessern sich die Chancen auf einen Berufseinstieg im Öffentlichen Dienst von Jahr zu Jahr. Stehen Sie vor der Entscheidung: Arbeiten im Öffentlichen Dienst? Dann sollten Sie sich gut informieren.

Beamte und Tarifbeschäftigte

Zunächst sollten Sie wissen, dass es im Öffentlichen Dienst zwei Gruppen von Beschäftigten gibt, nämlich die Beamten, die in einem besonderen gesetzlich geregelten, öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis zum Dienstherrn stehen, und die Tarifbeschäftigten, die in einem arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehen. Dieser Unterschied führt dazu, dass in einer Verwaltung in einem Zimmer zwei Mitarbeiter sitzen können, die zwar dieselbe Arbeit machen, aber völlig unterschiedlich vergütet werden, andere Arbeitszeiten haben, im Krankheitsfall völlig unterschiedlich versorgt werden etc. Das führt oft zu Unzufriedenheit zwischen den Mitarbeitern, die dann auf unterschiedlichste Weise ihr Ventil findet, z.B. im Krankenstand.

Gemeinwohlorientierung

Schön wäre es natürlich, wenn Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes dadurch motiviert werden würden, dass sie dem Gemeinwesen dienen wollen. Dieser Wille ist bei vielen Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes vorhanden. Das merkt man, wenn sich diese durch widrigste Arbeitsumstände kämpfen, um dem Bürger einen ordentlichen Service zu bieten. Eine gewisse Gemeinwohlorientierung erleichtert es auch, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Sie sind oft abwägender Natur und da wäre es fatal, wenn die Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes einseitig bestimmten Interessen verpflichtet wären. Oder möchten Sie jemanden in der Wohnungsaufsicht sitzen haben, dessen Handeln sich ausschließlich an den finanziellen Interessen der Wohnungseigentümer orientiert, nicht aber daran, ob Ihre Bude morgen vielleicht zusammenkracht?

Hierarchie

Im Übrigen sollten Sie, wenn Sie im Öffentlichen Dienst arbeiten wollen, kein Problem mit Hierarchien haben. Kreativität und Arbeitsfreude können nämlich erheblich leiden, wenn Ihre Ideen von irgendjemandem oben in der Zeichnungsleiste ständig ausgebremst werden. Wie in jeder Hierarchie hängt die Stimmung in einer Behörde wesentlich von der Behördenleitung ab. Hat diese ein Händchen für Mitarbeiterführung, dann kann auch eine Verwaltung ein Hort der Kreativität, Arbeitsfreude und der guten Laune sein …

Arbeitsplatzsicherheit

Fragt man allerdings Berufseinsteiger, warum sie sich für den Öffentlichen Dienst entschieden haben, dann hört man oft: Wegen der Sicherheit des Arbeitsplatzes. Und in der Tat: Ist ein Beamter erst einmal auf Lebenszeit verbeamtet worden, dann ist er vor Entlassung sicher. Er kann nur aus disziplinarischen Gründen, also wegen eines besonderes schweren Dienstvergehens oder wegen Dienstunfähigkeit aus dem Öffentlichen Dienst entfernt werden. Die Arbeitsplatzsicherheit ist allerdings bei den Tarifbeschäftigten des Öffentlichen Dienstes ähnlich hoch: Schon wegen der starken Position der Personalvertretungen, die bei Kündigungen mitzubestimmen haben, wird einem Beschäftigen des Öffentlichen Dienstes kaum jemals gekündigt, es sei denn, er hätte silberne Löffel geklaut, faktisch niemals aber wegen Entfall seines Arbeitsplatzes. Hat er erst mal das 40. Lebensjahr und eine Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren vollendet, kann dem Tarifbeschäftigten nur noch aus einem “wichtigen Grund” gekündigt
werden.

Verlust der Versorgungsansprüche bei Entlassung

Die Arbeitsplatzsicherheit hat für Beamte allerdings ihren Preis: Nach einer gewissen Dienstzeit ist es Beamten aus wirtschaftlichen Gründen fast unmöglich, den Dienst zu quittieren. Der Beamte verliert nämlich mit seiner Entlassung seine Versorgungsansprüche. Er wird in der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Arbeitgeberbeitrag nachversichert. Das ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, der viele Beamte dazu motiviert, weiter im Beamtenverhältnis zu verbleiben, obwohl seine Beschäftigungsumstände sich dermaßen zu seinem Ungunsten verändert haben, dass er, wäre nicht der Verlust der Versorgungsansprüche, sich einen Job in der Privatwirtschaft suchen würde. Merke: Die Entscheidung für das Beamtendasein bedeutet lebenslänglich. Immerhin: Für Beamte des Bundes, Baden-Württembergs und Niedersachsens steuert das neu eingeführte Altersgeld diesem Mobilitätshemmnis entgegen (siehe die Informationen des BMI zum Altersgeld). Selbstverständlich haben die Länder mit der schlechtesten Besoldung ein solches Altersgeld nicht eingeführt und werden es auch nicht tun, weil ihnen sonst die qualifiziertesten Beamten in Scharen davon laufen würden …

Sicheres Einkommen

Viele Neuzugänge im Öffentlichen Dienst lassen sich vom Argument der Einkommenssicherheit leiten. Einkommenssicherheit in dem Sinne, dass der Staat als solventer Arbeitgeber nicht mit Zahlungen ausfällt, ist natürlich gegeben.

Unterschiedliche Besoldungsniveaus

Oft wird allerdings Einkommenssicherheit mit Einkommensverzicht erkauft. Hier lohnt es sich für jeden, der den Einstieg in den Öffentlichen Dienst erwägt, sehr genau zu überlegen, was man wo verdient und wo man vielleicht in den nächsten zehn, zwanzig Jahren hinwill und wie dann das Einkommen aussehen könnte. Nehmen Sie mal einen Besoldungsrechner zur Hand:

Angenommen Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder. Sie wollen wissen, was Sie nach einem Jahrzehnt Berufserfahrung verdienen würden und berechnen jeweills die aktuelle Besoldung (Jahresbetrag brutto/netto) in der Endbesoldungsgruppe nach 10 Jahren:

Im einfachen Dienst (A 5): Bund: 30.132,00/25440,00 Bayern:
31.605,61/26.406,41 Berlin: 27.755,08/23.769,08

Im mittleren Dienst (A 9) Bund: 37.569,00/30.347 Bayern:
39.140,87/31.361,00 Berlin: 33.939,28/27.960,97

Im gehobenen Dienst (A 13) Bund: 56.240,00/41.615 Bayern:
55.993,62/41.476,84 Berlin: 50.369,32/38.252,91

Im höheren Dienst (A 16) Bund: 74699,88/51918,11 Bayern:
71.225.47/49.982,95 Berlin: 66.927,52/47588,23

Wenn Ihnen also die Höhe der Besoldung wichtig ist, dann müsste das Land Berlin schon einiges an außerdienstlichen Qualitäten aufzuweisen haben, wenn es Dienstherr der Wahl sein soll.

Entsprechende Berechnungen sollte man für alle als Dienstherr in Betracht kommenden Länder anstellen. Beim Vergleich der Besoldungsstufen ist zu beachten, dass die Stufungen sich unterscheiden. Wenn Sie also in einem Bundesland z.B. die Stufe 4 erreichen, dann kann es sein, dass das in einem anderen Bundesland erst Jahre später der Fall wäre. Wer nicht genau rechnen will, der kann sich an folgenden Schaubildern bzw. Zusammenstellungen orientieren: DGB: Besoldungsreport 2014 – Die Entwicklung der Einkommen der Beamtinnen und Beamten und eine Bewertung der Besoldungspolitik von Bund und Ländern, Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?, Besoldungsvergleiche oder sehr ausfürlich: Besoldungsvergleich.

Im Übrigen sollte man sich über die politische Entwicklungen informieren, die zu dem Besoldungsstand der in Frage kommenden Länder geführt haben. Dass Berlin z.B. das schlechteste Besoldungsniveau hat, ist kein Zufall, sondern entspricht der Haltung des Regierenden Bürgermeisters, der bereits treibende Kraft bei der Förderalismusreform im Hinblick auf die Föderalisierung der Beamtenbesoldung war. Entsprechend gibt es eine Landesregierung und ein Abgeordnetenhaus, die seit Jahren eine Besoldungsannäherung an das Niveau der übrigen Länder versprechen, aber keine substantiellen Schritte dazu unternehmen. Bei der Betrachtung der unterschiedlichen Besoldungsniveaus lässt sich ohnehin eine Tendenz erkennen, dass den von der CDU bzw. CSU geführten Regierungen ihre Beamten mehr Wert sind, als den von der SPD geführten Regierungen.

Einkommen der Tarifbeschäftigten

Das Einkommen der Tarifbeschäftigten wird durch Tarifverträge geregelt. Das heißt: Kollektiv haben es die Tarifbeschäftigten im Wege des Arbeitskampfes selbst in der Hand, sich ein vernünftiges Einkommen zu erkämpfen. Falls Sie eine Führungsposition anstreben, sollte Ihnen allerdings klar sein, dass auch Gewerkschaften vor allem ihre Hauptklientel bedienen, zu der Führungskräfte nicht gehören …

Mangelnde Durchsetzungsfähigkeit der Beschäftigteninteressen in Arbeitskämpfen

Die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes in Arbeitskämpfen wird durch die Fragmentierung des Öffentlichen Dienstes und die Privatisierung kommunaler Aufgaben erheblich geschwächt. Anders als bei Streiks in der Privatwirtschaft, wo sich Arbeitsniederlegungen unmittelbar auch in der Bilanz des Unternehmens niederschlagen, kann die öffentliche Hand Streiks viel lockerer aussitzen. Streiks im Öffentlichen Dienst wirken nur auf dem Umweg über die Bürger, die Politiker ihren Unmut über ausbleibende staatliche Dienstleistungen spüren lassen. Und da gibt es ein paar wirkungsvolle Mechanismen, um diesen Unmut in Grenzen zu halten:

Zunächst einmal stützen die verantwortlichen Politiker das Vorurteil vom faulen Beamten, der für wenig Leistung viel Geld haben will. Das führt dazu, dass die Bürger ihren Unmut weniger auf die Politiker richten, als vielmehr auf die streikenden Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes.

Sodann treffen große Teile der Verwaltungen für den Bürger unbequeme Entscheidungen. Insofern belastet ein Streik die Bürger nicht. Kein Hahn kräht danach, wenn die Steuernachforderung einen Monat später kommt …

Der streikbedingte Ausfall öffentlicher Dienstleistungen wird auch dadurch erheblich verringert, dass Beamte nicht streiken dürfen, also zumindest in reduziertem Umfang weiter gearbeitet wird. Zum Teil sind auch Tarifbeschäftigte verpflichtet, während eines Streiks unentbehrliche staatliche Funktionen aufrechtzuerhalten.

Sodann werden große Teile staatlicher Aufgaben privatisiert oder auf eigenständige Hoheitsträger ausgelagert. Wenn die Erzieherinnen und Erzieher erst einmal nur noch in privaten Kitas arbeiten und der Nahverkehr von öffentlichen Unternehmen mit eigenen Tarifverträgen gewährleitstet wird, dann ist das verbleibende Potential der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, durch unterbliebene öffentliche Dienstleistungen die Bürger zu veranlassen, den Politiker Druck zu machen gering.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten wird durch Tarifvertrag geregelt, die der Beamten durch Gesetz. Das führt bei Dienstherren mit leeren Kassen dazu, dass dort Beamte länger arbeiten müssen als Angestellte – natürlich ohne entsprechenden Besoldungsausgleich.

Die Altersversorgung und die Hinterbliebenenversorgung

Die Altersversorgung der Beamten ist sicher, sicherer jedenfalls als die Rente. Allerdings ist der Höchstversorgungssatz seit 2001 von 75% auf 71,5 % herabgesetzt worden. Um den Höchstversorgungssatz zu erreichen, muss man 40 Dienstjahre hinter sich gebracht haben. Das benachteiligt Beamte, die für ihre Tätigkeit qualifizierte Ausbildungen hinter sich gebracht haben. Zwar wird ein Teil der Ausbildungszeit auf die versorgungsrelevanten Dienstzeiten angerechnet, aber nach der Föderalismusreform verkürzen die Länder die Anrechnungsfähigkeit zunehmend. Auch der Aufbau einer Versorgungsrücklage mindert die Beamtenpensionen. Entsprechend befindet sich auch die Hinterbliebenenversorgung in einem Abwärtstrend.

Viele der Kürzungen werden unter Hinweis auf die Notwendigkeit privater Vorsorge vorgenommen. Allerdings wird niemals die Besoldung entsprechend angepasst, dass die Versorgungskürzung durch private Vorsorge ausgeglichen werden könnte.

Wer meint, Beamte würden gegenüber rentenversicherungspflichtigen Beschäftigten erheblich bevorteilt, dem sei die Lektüre von Die 7 Irrtümer zur Beamtenversorgung – Fakten statt Vorurteile empfohlen.
Die Altersversorgung für Tarifbeschäftigte erfolgt durch die Rentenversicherung und wird ergänzt durch eine Zusatzversicherung in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) – gewissermaßen einer Betriebsrente des Öffentlichen Dienstes.

Absicherung im Krankheitsfall

Die Absicherung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt bei Tarifbeschäftigten bis zu einer Dauer von sechs Wochen durch den Arbeitgeber, danach durch das von der Krankenversicherung geleistete Krankengeld, das je nach Beschäftigungsdauer durch einen tarifvertraglich vereinbarten Krankengeldzuschuss bis zum Ende der 13. Woche, längstens bis zum Ende der 39. Woche bis zum Nettoentgeld aufgestockt wird. Beamte erhalten im Krankheitsfall Besoldungsfortzahlung.

Die Krankheitskosten werden bei Tarifbeschäftigten durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt, bei Beamten durch die Beihilfe und die private Krankenversicherung. Beamte haben dadurch manchmal leichte Vorteile bei der ärztlichen Versorgung. Man wird als Privatpatient behandelt, muss also manchmal kürzer im Wartezimmer sitzen, zum Teil werden auch Leistungen übernommen werden, die eine gesetzliche Krankenversicherung nicht zahlt. Manchmal bleiben aber auch die Leistungen von Beihilfe und privater Krankenversicherung hinter den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zurück.

Ob Beamte dadurch finanziell günstiger stehen, hängt von der Lebenssituation ab: Da die Kosten der privaten Krankenversicherung vom Beamten aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen, kann das ein teures Vergnügen werden, wenn die Zahl der Familienmitglieder groß ist oder bei dem Beamten oder seinen Familienmitgliedern erhöhte Gesundheitsrisiken vorhanden sind, die die privaten Krankenkassen sich teuer bezahlen lassen. Als Alternative bleibt dann die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung, zu der man keinen “Arbeitgeberzuschuss” erhält. Bei Inanspruchnahme von Beihilfe und privater Krankenversicherung muss man grundsätzlich mit den Arztrechnungen in Vorleistung treten. Im Übrigen justieren die Dienstherren insbesondere der Länder, die auch sonst viel Wert auf eine möglichst niedrige Beamtenbesoldung legen, die Stellschrauben des Beihilferechts kontinuierlich neu, um die Beihilfe zu verringern, zum Beispiel durch Kostendämpfungspauschalen.

Rechtsschutz

Streitigkeiten der Tarifbeschäftigten mit ihrer Anstellungskörperschaft werden vor den Arbeitsgerichten ausgetragen. Arbeitsgerichte entscheiden schneller und arbeitnehmerfreundlicher als die Verwaltungsgerichte, vor denen die Beamten Streitigkeiten mit ihrem Dienstherrn auszutragen haben. Das Beamtenrecht hat sich zu einer eigenen, noch obrigkeitsstaatliche Wurzeln erkennen lassenden Wissenschaft entwickelt. Die Verwaltungsgerichte tragen nur zögerlich zur Modernisierung bei. Es bleibt die Hoffnung, dass auch das Beamtenrecht zunehmend dem Europäischen Recht unterworfen wird, so dass der Europäische Gerichtshof für die Beamten die eine oder andere Schneise schlägt …

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