Die Justizministerien sind die für die Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Strafvollzug) zuständigen Ministerien. Sie vertreten die Belange der Justiz innerhalb der jeweiligen Regierung und gegenüber dem jeweiligen Parlament. Weiterhin wirken sie an der Gesetzgebung mit – für bestimmte Rechtsgebiete federführend, im Übrigen immer im Rahmen der Rechts- und Rechtsförmlichkeitsprüfung. Weitere Aufgaben der Justizministerien sind die Aus- und Fortbildung der in der Justiz und im Strafvollzug Beschäftigten. Bei den Justizministerien der Länder angesiedelt, sind schließlich die Justizprüfungsämter, die die juristischen Staatsprüfungen ausrichten.
Justizministerien der Länder:
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Justizministerkonferenz
Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, abgekürzt Justizministerkonferenz (JuMiKo), dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die Treffen der Justizministerkonferenz finden regelmäßig zwei Mal jährlich statt (Frühjahrs- und Herbstkonferenz). Die Justizministerin oder der Justizminister des Bundes nimmt als Gast teilt. Der Vorsitz wechselt jährlich. Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz haben zwar keinen Rechtsetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung ausgehen.
Bundesamt für Justiz
Das Bundesamt für Justiz in Bonn ist die zentrale Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz und Anlaufstelle und Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr.
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