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Grippe, Schnupfen und Erkältung – Massendelikte in der U-Bahn

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Was ist die häufigste Straftat, die nicht geahndet wird? Es ist die Körperverletzung durch Erkältung, Grippe und Schnupfen.

Sie kennen das: Sie sitzen morgens friedlich in der U-Bahn. Nächster Halt. Die Tür geht auf. Weitere Fahrgäste steigen ein. Und da setzt er sich Ihnen gegenüber. Der Verbrecher. Verrotzt setzt er sich hin und niest und hustet und prustet und da Sie Bescheid darüber wissen, was eine Tröpfcheninfektion ist, stehen Sie auf und ergreifen die Flucht. Aber es ist zu spät. Er hat ihn weitergegeben, den Virus. Und Ihr Immunsystem hat dem Virus nichts entgegenzusetzen, so geschwächt wie Sie sind angesichts des Ekels, das Sie ergreift, wenn Sie mit Rotz und Wasser eingenebelt werden.

Und der Grippe-Verbrecher fährt weiter. Und wird als Held gefeiert. Weil er in dem Zustand noch zur Arbeit geht und dort alle Kolleginnen und Kollegen ansteckt, damit auch diese demnächst ihr Heldentum beweisen können.

Meine sehr verehrten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,

schieben Sie diesem wahnsinnigen Treiben endlich einen Riegel vor! Warum verbreiten sich denn jedes Jahr aufs Neue Grippewellen über Grippewellen, als ob es sich dabei um ein Naturgesetz handelte? Weil Sie nicht eingreifen! Weil Sie lächelnd zuschauen, wie gestresste Eltern ihre verrotzten Gören in den Kindergärten und Schulen abgeben. Weil Sie den alltäglichen Austausch verkeimter Körperflüssigkeiten in S- und U-Bahnen, in den Bussen und Büros, in den Kaufhäusern und Supermärkten nicht ahnden.

Sie denken jetzt, ich bin verrückt geworden? Das kann sein. Aber schaun wir doch mal ins Gesetz. Da steht in § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs: „Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Es besteht ja wohl kein Zweifel: Wenn ich Ihnen meine Viren weitergebe und Sie werden dadurch krank, dann schädige ich Ihre Gesundheit. Ich schädige Sie, weil Ihr Körper nicht mehr das ist, was er sein sollte, nämlich gesund. Er ist jetzt krank. Er hat nicht mehr den Soll-Zustand. Vielleicht hatte Ihr Körper auch vorher schon nicht mehr den Sollzustand. Dann ist er jetzt halt noch weiter entfernt vom Soll-Zustand. Und wenn ich Sie nicht angeniest hätte, dann wären Sie noch gesund. Sie haben ja auch keinen Zweifel daran, dass ich ihre Gesundheit schädige, wenn ich Ihnen eins mit dem Knüppel über den Kopf gebe und Ihnen dann der Schädel brummt. Und bei einer Grippe brummt Ihnen nicht nur der Schädel, sondern Ihnen tun alle Knochen weh.

Also meine Damen und Herren Staatsanwälte, klagen Sie mich an, wenn ich Sie in der U-Bahn anniese! Ich habe es verdient. Und lassen Sie sich doch von meinem Verteidiger nicht einen Bären aufbinden! Der wird natürlich zuerst sagen: „Es fehlt am Vorsatz. Er wollte Sie ja nicht krank machen. Es ist halt so passiert.“ Vorsatz ist das Wissen und Wollen einer Tat. Natürlich gibt es einige, die freuen sich klammheimlich darüber, dass sie anderen auch ihre Grippe verpassen. Dazu gehöre ich aber nicht. Aber wenn ich ehrlich bin: Damit gerechnet, dass sich einer ansteckt, wenn ich niese, habe ich schon. Und das ist dann bedingter Vorsatz: Ich will mein Gegenüber zwar nicht krank machen, aber billigend in Kauf genommen habe ich das schon. Mein Verteidiger wird zwar sagen: „Nein! Nein! Er hat es zwar in Kauf genommen, aber doch nicht billigend!“ Liebe Staatsänwältinnen und Staatsanwälte! Ganz im Vertrauen: Natürlich habe ich es billigend in Kauf genommen. Denn wenn ich es nicht in Kauf genommen hätte und damit auch einverstanden gewesen wäre, andere anzustecken, dann wäre ich gar nicht in diese U-Bahn gestiegen, sondern schön im Bett zu Hause geblieben. Jeder halbwegs Gescheite weiß – aus eigener Erfahrung – wie hoch ansteckend Erkältungskrankheiten sind. Und Sie wollen mich doch nicht für dumm halten …

Mein Verteidiger kommt natürlich noch mit anderen Tricks: „Er kannte ja die Person nicht, die er ansteckte!“ Das zieht selbstverständlich nicht, weil ich die Person nicht kennen muss, die ich an der Gesundheit schädige, um mich wegen Körperverletzung strafbar zu machen. Ich muss nur wissen, dass ich eine andere Person schädige. – „Ja, aber er rechnete doch nur damit, dass er die ihm gegenüber sitzende Person anstecken würde, die aber nicht angesteckt worden ist, und nicht die neben ihm sitzende!“. Jetzt wird es schwierig. Wenn es so war, dann hatte ich Vorsatz im Hinblick auf die gegenüber sitzenden Personen, nicht aber im Hinblick auf meinen Sitznachbarn. Ihm gegenüber habe ich mich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Und meinem Gegenüber gegenüber habe ich mich der versuchten vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Ich habe zwar billigend in Kauf genommen, dass er krank wird, aber sein Immunsystem war stärker. Super Herr Verteidiger! Aus einer Straftat mach zwei! Der römische Rechtsgelehrte kannte das Problem schon: aberratio ictus (das Fehlgehen eines Schlages). Ich ziele mit dem Pfeil auf Marcus und treffe den Julius. Die Suppe wird aber dann doch nicht ganz so heiß gegessen, wie sie gekocht wurde. Beide Straftaten wurden nämlich durch eine Handlung begangen. Das nennt der Strafrechtler dann Tateinheit (§ 52 des Strafgesetzbuches). Die Strafen werden dann nicht summiert, sondern es wird eine Strafe ausgesprochen, die zwischen der schwersten Höchststrafe und über der Mindeststrafe für die andere Tat liegt. Schlimmer wäre es, würde ich in verschiedenen Zügen mehrmals nießen. Das wäre dann eine Tatmehrheit, für die nach § 53 des Strafgesetzbuches eine Gesamtstrafe zu bilden wäre.

Jetzt fängt mein Verteidiger aber an, so richtig in Fahrt zu kommen: „Frau Staatsanwalt! Herr Staatsanwalt! Können Sie denn beweisen, dass mein Mandant seinen Sitznachbarn in der U-Bahn angesteckt hat.“ Tja, meine Damen und Herren Staatsanwälte, hier ist Ende. Ich hatte Grippe, der Nachbar hatte zwei Tage später auch Grippe. Aber auf dem Virus, den man bei meinem Sitznachbarn findet, steht leider kein Absender drauf. Ich hätte es zwar verdient, bestraft zu werden, allein schon für die grenzenlose Dummheit anzunehmen, ich würde nur mein Gegenüber in der U-Bahn anstecken, nicht aber meinen Sitznachbarn. Aber Sie, meine Damen und Herren Staatsanwälte, werden sagen: „Nö.“ Und weg ist die fahrlässige Körperverletzung.

Und jetzt fängt mein Verteidiger so langsam an, wirklich sein Geld wert zu sein. Jetzt muss noch die versuchte Körperverletzung weg. Mein Verteidiger wird sagen, die Tat war rechtmäßig, weil gerechtfertigt. Nun denkt jeder Jurist dabei an Notwehr oder rechtfertigenden Notstand. Aber Notwehr ist die Verteidigung gegen einen rechtwidrigen gegenwärtigen Angriff. Wenn ich behaupten wollte, mein Gegenüber in der U-Bahn sei selbst erkältet gewesen und hätte mich anzuniesen gedroht, so dass ich dem kommenden Nieser meinen eigenen Nieser hätte entgegensetzen müssen, würde ich lügen müssen. Und auch eine Notwehrsituation dergestalt, dass ich zur Arbeit musste, ist jedenfalls nicht das, was der Gesetzgeber sich so unter Notwehr vorgestellt hatte.

Das weiß mein Verteidiger natürlich auch alles und wird sagen: „Das Verhalten meines Mandanten war sozialadäquat“. Der Gedanke der Sozialadäquanz ist, dass die Rechtsordnung Verhaltensweisen, die an sich einen Straftatbestand erfüllen, nicht mißbilligt, weil sie sich im Rahmen des sozial Üblichen und von der Allgemeinheit Gebilligten halten. Und natürlich ist mit Grippe U-Bahn fahren sozial adäquat, weil es jeder macht. Aber Sie, meine Damen und Herren Staatsanwälte, Sie müssen sagen: „Papperlapapp, Herr Anwalt, Sie driften jetzt ins Rechtsphilosophische ab. Das Recht bestimmt, was erlaubt ist und nicht in der Gesellschaft eingerissene Unsitten. Sonst wäre ja auch Steuerhinterziehung nicht strafbar“. Das leuchtet mit Ausnahme von Mitbürgerinnen und Mitbürgern ab einer gewissen Einkommenshöhe auch unmittelbar jedem ein.

Und jetzt wird sich mein Anwalt steigern: „Die Tat war durch Einwilligung des Verletzten gerechtfertigt. Jeder, der im Winter U-Bahn fährt, rechnet damit, dass der Zug gefüllt ist mit grippalen Infekten und Erkältungen, mit Windpocken, Röteln und Läusen … Also willigt jeder, der in einen solchen Zug einsteigt, konkludent darin ein, angesteckt zu werden“. Dogmatisch nicht ganz durchdacht, aber rhetorisch exzellent, dürfen Sie, meine lieben Damen und Herren Staatsanwälte, erwidern: „Das überzeugt genauso, wie, dass jede Frau, die sich schick anzieht, in eine Vergewaltigung einwilligt.“ Und Sie dürfen ergänzen: „Bei einer mutmaßlichen Einwilligung ist nach dem wahren Willen zu forschen. Und das ist der Wille eines Menschen, der die freie Wahl hat. Die Wahl zwischen einer U-Bahn oder einem Seuchentransport.“

Und jetzt läutet mein Verteidiger zum letzten Gefecht: „Erlaubnisirrtum! Mein Mandant dachte, in der U-Bahn anzustecken sei erlaubt.“ Und in der Tat nach § 17 Abs. 1 des Strafgesetzbuches handelt der Täter ohne Schuld, wenn ihm bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, fehlte und er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Und wer würde mir vorwerfen wollen, ich hätte erkennen können, meine Grippetour in der U-Bahn verboten, wenn doch jeder es so macht und die Justiz sich nicht kümmert.

Liebe Damen und Herren Staatsanwälte,

ich werde also freigesprochen. Und ich bitte Sie, mich dennoch anzuklagen! Und klagen Sie mich in aller Öffentlichkeit an, damit jeder davon erfährt, welches abscheuliches Verbrechen Tag für Tag in unseren Verkehrsmitteln, Büros, Fabriken, Verwaltungen, Schulen, Kindergärten, Kirchen, Einkaufszentren begangen wird – und dass dieses Verbrechen strafbar ist. Und dass ich der erste und letzte bin, der wegen einer solchen Tat freigesprochen wird.

Liebe Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,

loben Sie nicht Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür, dass sie vergrippt und erkältet zur Arbeit kommen. Schelten Sie sie und schicken Sie sie nach Hause, damit nicht auch noch der Rest der Belegschafft dahingerafft wird.

Liebe Erzieherinnen und Erzieher, liebe Lehrerinnen und Lehrerinnen,

nehmen Sie erkrankte Kinder nicht an, sondern schicken Sie sie nach Hause. Damit nicht Infektionen endlos in Ihren Einrichtungen ihre Kreise ziehen.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bleiben Sie bei Grippe und Erkältungen, bei allen ansteckenden Krankheiten zu Hause. Das sind Seuchen. Und die werden eigedämmt, wie jede Seuche: Indem man jeden unnötigen Kontakt mit Gesunden ausschließt. Ich und alle anderen Mitfahrer dieser Gesellschaft werde es Ihnen danken.

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