Der Umfang des in Deutschland geltenden Rechts ist so riesig, dass es für fast alle Teilbereiche Spezialisten gibt – seien es Fachanwälte, spezialisierte Gerichte oder Spruchkörper oder Hochschulprofessoren.
Man kann das Recht gliedern nach Rechtsebenen, also nach der Herkunft der jeweiligen Rechtsnorm in Völkerrecht, Europarecht, Bundesrecht, Landesrecht und Ortsrecht. Man kann es auch gliedern nach Rechtsmaterien, also nach den Gegenständen der jeweiligen Vorschriften. Die Rechtsmaterien lassen sich – wenn auch nicht überschneidungsfrei – unterscheiden in Öffentliches Recht, also Recht, das speziell Träger hoheitlicher Gewalt berechtigt oder verpflichtet, in Zivilrecht, also Recht, dass die Rechtsverhältnisse der Bürger oder juristischer Personen untereinander regelt, und das Strafrecht. Diese Unterscheidung lässt sich weiter verfeinern, z.B. ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts das Umweltrecht, davon wiederum ein Teilgebiet das Abfallrecht.
Justiz-und-Recht informiert über Rechrechequellen im Internet zu den nebenstehenden Rechtsgebieten. Hier können Sie in den besten juristischen Webseiten recherchieren:
- Ausländerrecht, Asylrecht und Flüchtlingsrecht
- Bildungsrecht
- Internationales Recht, Völkerrecht und Internationale Organisationen
- Kirchenrecht und Staatskirchenrecht
- Öffentlicher Dienst
- Verfassungsrecht – Staatsrecht
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