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Cui bono? Cui malo?

„Cui bono?" – „Wem zum Vorteil?“ fragte man schon im alten Rom – zwar bei der Verbrechensaufklärung als Schluss vom Nutzen der Tat auf den Täter. Trotzdem ist diese Frage auch unentbehrliches Instrument rechtspolitischer Analysen.

Die Frage nach dem Nutzen zielt zunächst darauf, die mit einer Änderung des Rechts verbundenen Umverteilungsvorgänge sichtbar zu machen? Wer gewinnt an Vermögen, an Freiheit, an Chancen, an Schutz etc.

Und so wie man bei der Verbrechensaufklärung vom Nutzen der Tat auf den Täter schließt, kann man aus dem Nutzen einer Rechtsnorm auf deren oft im Verborgenen agierende Initiatoren und deren Motive schließen. Allerdings ist – wie bei der Verbrechensaufklärung – der Schluss vom Nutzen auf die Initiatoren nicht zwingend. Manchmal können die Akteure auch uneigennützig handeln.

In einer komplexen Welt ist es bisweilen nicht leicht, „Cui bono?“ zu beantworten. Oft darf man nicht bei der ersten Antwort stehen bleiben. Die Agierenden verschleiern nicht selten die wahren Motive, ihre Auskunft ist nicht selten Blendwerk. Aufgabe rechtspolitischer Analyse ist es, weiter zu bohren.

„Cui malo?" – „Wem zum Schaden?“ Diese Frage gehört deshalb zu den Werkzeugen rechtspolitischer Analyse, weil sie das Augenmerk auf die Schattenseiten des Nutzens lenkt, den die rechtspolitische Analyse mit dem Werkzeug „Cui bono?“ herausgearbeitet hat. Des einen Freud´, des anderen Leid. Jede Form der Verteilung vorhandener Ressourcen kennt Gewinner und Verlierer. Bei der Verteilung neuer Ressourcen können dagegen alle Gewinner sein. Und geht jemand leer aus, dann muss er sich nicht als Verlierer sehen, wenn er nur darauf schaut, dass er nichts von dem, was er schon hat, verloren hat. Schaut er allerdings darauf, dass er etwas nicht bekommt, was andere bekommen, ist er Verlierer. Ob Verlierer oder nicht, hängt in dieser Konstellation von der jeweils herangezogenen Gerechtigkeitsvorstellung ab.

12.2.2010

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