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Wie finde ich einen guten Rechtsanwalt?

Die meisten Menschen beauftragen in Ihrem Leben nicht mehr als zwei oder drei Mal einen Rechtsanwalt. Wenn es dann so weit ist, möchten sie natürlich einen guten Rechtsanwalt beauftragen. Einen guten Rechtsanwalt zu beauftragen, ist leichter gesagt als getan. Denn dazu muss man erst einmal einen guten Rechtsanwalt finden. Wenn Sie gerade einen guten Rechtsanwalt suchen, dann sind Sie hier zwar insofern falsch, als Ihnen hier kein bestimmter Rechtsanwalt empfohlen werden kann. Aber es gibt hier ein paar Tipps, wie Sie einen guten Rechtsanwalt finden können.

Zunächst einmal: Lesen Sie den Beitrag Guter Rechtsanwalt – Schlechter Rechtsanwalt – Und wie man sie beide voneinander unterscheidet – Zur Qualität anwaltlicher Arbeit! Dann wissen Sie, woran Sie einen guten Rechtsanwalt erkennen können. Und das ist wichtig. Weil Sie schlecht einen guten Rechtsanwalt finden können, wenn Sie nicht einmal wissen, woran Sie einen guten Rechtsanwalt erkennen, wenn er vor Ihnen steht. Der Beitrag “Guter Rechtsanwalt – Schlechter Rechtsanwalt” ist allerdings harte Kost. Aber wenn Ihnen eine Sache so wichtig ist, dass Sie sie einem Rechtsanwalt übergeben wollen, dann sollten Sie auch entsprechend Mühe investieren, den richtigen Rechtsanwalt zu finden. Haben Sie keine Lust, “Guter Rechtsanwalt – Schlechter Rechtsanwalt” zu lesen, dann lesen Sie einfach hier weiter. Vielleicht bekommen Sie ja dann Lust, “Guter Rechtsanwalt – Schlechter Rechtsanwalt” zu lesen …

Ein Rechtsanwalt ist gut, wenn er gut für Sie ist

Darüber sollten Sie sich als erstes klar werden: Es gibt nicht den „guten Anwalt“, das anwaltliche Universalgenie. Ein Rechtsanwalt ist dann gut, wenn er für Sie gut ist. Ein Rechtsanwalt ist dann gut für Sie, wenn er für Ihre Rechtsangelegenheit befähigt ist und diese mit dem gebotenen Einsatz seiner Kenntnisse und Fähigkeiten bearbeitet. So kann es z.B. sein, dass für eine erbrechtliche Angelegenheit ein anderer Rechtsanwalt für Sie gut ist, als für Ihre Probleme beim Kauf eines gebrauchten Autos. Nebenbei bemerkt: Ein Rechtsanwalt ist auch dann gut für Sie, wenn er die Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheit ablehnt, wenn er nicht die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

Wenn Sie den Satz „Ein Rechtsanwalt ist dann gut für Sie, wenn er für Ihre Rechtsangelegenheit befähigt ist und diese mit dem gebotenen Einsatz seiner Kenntnisse und Fähigkeiten bearbeitet“ lesen, dann fragen Sie sich wahrscheinlich: Warum reicht es nicht aus, wenn der Rechtsanwalt für meine Rechtsangelegenheit befähigt ist, wenn er kompetent ist? Ganz einfach: Es kann sein, dass ein Rechtsanwalt zwar für Ihre Rechtsangelegenheit kompetent ist, aber seine Kompetenzen gar nicht in Ihrem Sinne anwenden wird, z.B., weil er keine Lust oder keine Zeit hat. Dann ist der Rechtsanwalt trotz Kompetenz nicht gut, sondern schlecht für Sie.

Was für einen Rechtsanwalt braucht Ihre Rechtsangelegenheit?

Um Rechtsangelegenheiten sachgerecht erledigen zu können, braucht ein Rechtsanwalt vor allem juristische Kenntnisse und juristische Paxisfähigkeiten. Juristische Praxisfähigkeiten sind Kenntnisse der gelebten Rechtspraxis. Dazu gehören auch Verhandlungsgeschick, Einfühlungsvermögen und ähnliches. Welche Fähigkeiten und Kenntnisse in welchem Maß erforderlich sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, hängt von der jeweiligen konkreten Rechtsangelegenheit ab. Keine Rechtsangelegenheit ist gleich.

Die zu erledigende Rechtsangelegenheit

Deshalb steht am Anfang der Suche nach einem guten Rechtsanwalt eine genauere Betrachtung der zu erledigenden Rechtsangelegenheit. Je besser Sie die folgenden Fragen beantworten können, desto besser können Sie beurteilen, was für einen Rechtsanwalt Sie brauchen.

Die Bedeutung des Falles

  • Wie wichtig ist Ihnen die Rechtsangelegenheit? Ist sie so wichtig, dass Sie bereit wären, mehr als die gesetzlich festgelegten Honorare zu zahlen?
  • Wenn es sich um einen Prozess handelt: Würden Sie auch für den Fall des Obsiegens es in Kauf nehmen, dass Sie einen Teil des Anwaltshonorars aus eigener Tasche bezahlen müssen?
  • Ist die Rechtsangelegenheit von großer wirtschaftlicher oder gar von existenzieller Bedeutung für Sie?

Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten, bedeutet das, dass Sie– falls das Ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht – erwägen sollten, ob Sie sich einen teureren Rechtsanwalt aus einer Großkanzlei, einen teureren Spezialisten oder unter Umständen sogar ein Team von Anwälten leisten sollten.

Ist Ihnen dagegen die Erledigung der Rechtsangelegenheit relativ egal, etwa weil es nur um eine Angelegenheit von geringem monetären oder ideellen Wert für Sie geht, dann müssen Sie auch nicht viel Energie in die Suche nach einem guten Rechtsanwalt stecken. Dann brauchen Sie nicht unbedingt einen Spezialisten oder eine Großkanzlei, sondern die Anwaltskanzlei um die Ecke kann genügen.

Die Art der Rechtsangelegenheit

Geht es um eine Rechtsangelegenheit, die mit einiger Wahrscheinlichkeit in einen Prozess münden wird oder sind Sie bereits in einen Prozess involviert? Dann brauchen Sie einen Prozessanwalt. Geht es dagegen um den Entwurf von Verträgen, Allgemeine Vertragsbedingungen, Testamenten und ähnliches? Dann brauchen Sie einen Kautelarjuristen, unter Umständen einen Notar.

Die Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit

Besonders heikel ist es für den juristischen Laien, die Schwierigkeit einer Rechtsangelegenheit einzuschätzen. Da greifen selbst Juristen oft daneben. Manchmal übersehen sie schlichtweg Probleme. Manchmal kennen sie nicht alle relevanten Sachverhaltsdetails. Manchmal führen neue Entwicklungen und Tatsachen zu ungeahnten Rechtsproblemen.

  • Ist die Angelegenheit so kompliziert, dass Sie nicht einmal den Sachverhalt wirklich verstehen? Oder handelt es sich um eine Angelegenheit, die Sie ganz einfach schildern können?
  • Handelt es sich um eine Angelegenheit, die so oder ähnlich täglich unzählige Male vorkommt, also um eine alltägliche Angelegenheit – wie z.B. der Kauf eines mangelhaften Autos? Oder geht es um einen sehr besonderen Sachverhalt?
  • Haben Sie den Eindruck, Sie könnten den Fall aufgrund einer laienhaften rechtlichen Betrachtung selbst lösen?

Diese Fragen können helfen, die Schwierigkeit einer Rechtsangelegenheit einzuschätzen. Je einfacher der Sachverhalt und je alltäglicher die Angelegenheit desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Rechtsanwalt keine besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt, um die Angelegenheit sachgerecht bearbeiten zu können. Aber: Das ist nur eine Wahrscheinlichkeit. Manchmal können einfache Sachverhalte und alltägliche Fälle äußerst vertrackt sein. Immerhin besteht bei alltäglichen Rechtsangelegenheiten eine große Wahrscheinlichkeit, dass es eine Menge leicht auffindbarer einschlägiger Rechtsprechung und Literatur gibt, an der sich auch ein nur wenig mit dem Rechtsgebiet vertrauter oder wenig begabter Rechtsanwalt orientieren kann.

Die betroffenen Rechtsgebiete

Angesichts der großen Ausdifferenzierung unserer Rechtsordnung, ist es von besonderer Bedeutung, zu erkunden, welchem Rechtsgebiet Sie Ihre Angelegenheit zuordnen würden.

Geht es z.B. um Mietrecht oder um Arbeitsrecht? Oder haben Sie den Eindruck, dass die Angelegenheit mehrere Rechtsgebiete berührt?

Sie können versuchen, Ihre Rechtsangelegenheit einem der Rechtsgebiete, für die es Fachanwaltsbezeichnungen gibt, zuzuordnen:

  • Arbeitsrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Insolvenzrecht
  • Versicherungsrecht
  • Medizinrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Transport- und Speditionsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Urheber- und Medienrecht
  • Informationstechnologierecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Agrarrecht

Prozess- und Verhandlungsfähigkeiten, soziale Kompetenzen, Persönlichkeit

Außerdem sollten Sie sich klar darüber werden, welchen Typus Rechtsanwalt die Rechtsangelegenheit braucht.

Werden Sie auch in Zukunft mit der Gegenseite Kontakt haben? Gar dauerhaft? Vielleicht sogar sehr engen Kontakt? Je mehr Sie das bejahen, desto eher brauchen Sie einen auch sozial kompetenten, einfühlsamen Rechtsanwalt, der auch im Laufe eines Prozesses darauf achtet, die sozialen Beziehungen zwischen Ihnen und der Gegenseite nicht stärker zu beeinträchtigen, als durch den Prozess unbedingt notwendig.

Wenn Sie dagegen mit der Gegenseite nie wieder Kontakt haben werden oder wollen, wenn Sie es der Gegenseite nur noch heimzahlen wollen, dann kann auch ein Rechtsanwalt vom Typ Wadenbeißer der richtige für Sie sein. Wenn an der Redensart „Man sieht sich immer zwei Mal“ etwas dran ist, dann sollte man es sich allerdings eher zwei Mal überlegen, ob man einen Rechtsanwalt engagiert, der gerne verbrannte Erde hinterlässt.

Geht es nur um rein wirtschaftliche Interessen, dann könnte ein kühl rechnender, analytischer Rechtsanwalt eher der richtige sein.

Überlegen sollten Sie auch, ob ein Eiferer oder Fanatiker, also ein Rechtsanwalt der fanatisch bestimmten Interessen anhängt, für Ihren Fall in Betracht kommt. Sie können einen solchen Rechtsanwalt in Betracht ziehen, wenn Sie ohnehin nicht ernsthaft damit rechnen, dass sich Ihre Interessen auf dem Rechtswege durchsetzen lassen, und Sie mit dem Prozess z.B. ein politisches Symbol setzen wollen. Eiferer und Fanatiker haben ihre Stärken auch dann, wenn es darum geht, die Rechtsentwicklung voranzutreiben. Im Übrigen kann man auf Eiferer und Fanatiker zurückgreifen, wenn Sie wollen, wenn ein Rechtsanwalt für geringes Honorar einen möglichst hohen Aufwand betreiben soll.

Der optimale Mix

Aufgrund der voranstehenden Überlegungen können Sie in vielen Fällen ein Bild davon machen, welches Profil ein Rechtsanwalt haben sollte, um Ihre Rechtsangelegenheit gut bearbeiten zu können. Sie können einschätzen, ob es für Ihre Rechtsangelegenheit einen Spezialisten oder gar ein Team von Spezialisten für verschiedene Rechtsgebiete braucht oder ob ein Allround-Anwalt genügt, ob sie einen brillanten juristischen Praktiker und Denker erfordert oder ob Sie auch mit einem Rechtsanwalt auskommen können, der über eine solide Basis an juristischen Kenntnissen und Praxisfähigkeiten verfügt. Die eine Rechtsangelegenheit erfordert Einfühlungsvermögen in zwischenmenschliche Beziehungen, die andere knallharte Verhandlungstechnik. Für die eine Angelegenheit bedarf es eines ausgebufften Prozessfuchses, für die andere eines messerscharfen Analytikers. Der optimale Rechtsanwalt für Ihre Rechtsangelegenheit sollte den optimalen Mix an Fähigkeiten und Kenntnissen für genau diese Rechtsangelegenheit haben.

Das hört sich schwierig an und ist es auch. Aber die Suppe wird nicht ganz so heiß gegessen, wie sie gekocht wird. Denn in vielen Fällen genügt es, wenn der Rechtsanwalt ein gesundes Basiswissen und eine gute Arbeitsmethodik hat und er sich in ihm unbekannte Rechtsprobleme gut einarbeiten kann. Und oft wäre es auch übertrieben, eine juristische Kanone für eine einfache Rechtsangelegenheit zu engagieren. Für eine defekte Steckdose würden Sie auch nur einen Elektriker engagieren – nicht einen Professor für Physik. Im Übrigen sollten Sie auch das Preis-Leistungs-Verhältnis bedenken. Für einen 10-Euro-Strafzettel, der die schwierigsten Rechtsfragen aufwerfen mag, einen Spitzen-Strafverteidiger zu engagieren, ist doch nur etwas für querulatorisch veranlagte Geldprotze. Alle anderen verbuchen den Strafzettel besser unter Lehrgeld.

Den richtigen Rechtsanwalt finden

Wenn Sie also ein Bild davon haben, welches Profil ein Rechtsanwalt haben sollte, den Sie für Ihre Rechtsangelegenheit engagieren wollen, dann haben Sie schon einmal die erste wichtige Hürde genommen.

Die zweite Hürde ist es, einen Rechtsanwalt zu finden, der diesem Profil entspricht.

Das wichtigste Suchkriterium: Spezialisierungen

Das wichtigste und zugleich am einfachsten zu recherchierende Suchkriterium, das Sie verwenden können, um den für Sie und Ihren Fall richtigen Rechtsanwalt zu finden, sind Spezialisierungen des Rechtsanwaltes. Immer dann, wenn der Fall wichtig ist und Sie den Eindruck haben, der Fall ist kein Allerweltsfall, sondern benötigt eine Menge Wissen in bestimmten Rechtsgebieten, dann sollten Sie nach einem Spezialisten suchen.

Fachanwalt

Ohne sonst viel über den Rechtsanwalt in Erfahrung bringen zu können, ist das Führen einer Fachanwaltsbezeichnung ein Qualitätsausweis, dem Sie ein gewisses Vertrauen schenken können. Der Rechtsanwalt verleiht sich diese Bezeichnung nämlich nicht etwa selbst, sondern sie wird ihm vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer verliehen. Das setzt voraus, dass der Rechtsanwalt nachweislich „besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat“, die „erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird“. Den Fachanwalt trifft auch eine besondere Fortbildungsverpflichtung. Ein Rechtsanwalt

muss kein anwaltliches Genie sein, um die Voraussetzungen und Anforderungen für die Fachanwaltsbezeichnung zu erfüllen, aber der Rechtsanwalt, der sie erfüllt, verfügt über einen soliden Kenntnis- und Erfahrungsschatz auf seinem Gebiet. Sie können also vertrauen, dass Sie es bei einem Fachanwalt jedenfalls nicht mit einem völlig Ahnungslosen auf seinem Fachgebiet zu tun haben.

Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte, Spezialisten und Experten

Keine der Fachanwaltsbezeichnung vergleichbare Verbürgung eines Mindestmaßes an Kompetenz ist es, wenn ein Rechtsanwalt einen Interessenschwerpunkt oder eines Tätigkeitsschwerpunkt angibt, oder dass er ein Spezialist oder ein Experte auf einem bestimmten Fachgebiet sei.

Die Begriffe „Interessenschwerpunkt“ und „Tätigkeitsschwerpunkt“ beinhalten jeweils eine Expertise, die unterhalb des Fachanwaltsniveaus liegen kann. Einen Interessenschwerpunkt kann ein Rechtsanwalt angeben, wenn er besondere Kenntnisse auf dem Fachgebiet nachweisen kann, die er im Studium, durch vorherige Berufstätigkeit, durch Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben hat. Ein Tätigkeitsschwerpunkt setzt eine nachhaltige (mindestens) zweijähige Erfahrung auf dem jeweiligen Rechtsgebiet voraus.

Mit der Bezeichnung als „Spezialist“ nimmt der Rechtsanwalt für sich in Anspruch, zu einer Spitzengruppe der im jeweiligen Rechtsgebiet tätigen Anwälte zu gehören. Das setzt Expertise auf dem Niveau eines Fachanwalts voraus. Nichts gilt für den „Experten“.

Allen diesen Begriffen ist jedoch gemein, dass der Rechtsanwalt – anders als beim Führen einer Fachanwaltsbezeichnung ‑ nicht bereits nachgewiesen haben muss, dass er über die entsprechenden Voraussetzungen verfügt, sondern er muss das erst im Bedarfsfall nachweisen, Dieser Bedarfsfall sind meistens wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten unter Rechtsanwälten.

Trotzdem ist die Selbsteinschätzung als Spezialist oder Experte, der Hinweis auf einen Interessenschwerpunkt oder einen Tätigkeitsschwerpunkt nicht völlig ohne Wert: Meist weist sie wenigstens auf ein gesteigertes Interesse an einem Rechtsgebiet hin und ein interessierter Rechtsanwalt ist schon mal besser als ein uninteressierter. Mit diesem gesteigerten Interesse sind oft ‑ aber leider nicht immer ‑ auch tatsächlich bessere Kenntnisse auf dem Spezialgebiet verbunden, als sie der Allrounder oder anderweitig Spezialisierte vorweisen kann.

Empfehlungen

Auf persönliche Empfehlungen zu vertrauen, ist so eine Sache. Wenn die Person, die Ihnen einen Rechtsanwalt empfiehlt, ein juristischer Vollprofi ist, dann können Sie auf die Empfehlung sicherlich etwas geben. Ein solcher wird mit Empfehlungen vorsichtig umgehen. Auch Empfehlungen von Verbänden, soweit deren Tätigkeitsbereich betroffen ist, sind hilfreich. Sind Sie rechtsschutzversichert, können auch Empfehlungen von Rechtsschutzversicherungen sinnvoll sein. Rechtsschutzversicherungen sind nicht daran interessiert, dass ihre Versicherten ihre Prozesse verlieren. Manchmal sind mit der Inanspruchnahme eines von einer Rechtsschutzversicherung empfohlenen Rechtsanwaltes Vergünstigungen für den Versicherten verbunden. Der Rechtsanwalt ist der Versicherung durch Honorarvereinbarungen verbunden. Ob dieser Interessenmix immer zur optimalen Empfehlung beiträgt, ist nicht sicher.

Noch problematischer ist es, wenn die Person, die Ihnen einen Rechtsanwalt empfiehlt, juristischer Laie ist und auch nicht, z.B. aus beruflichen Gründen, über eine größere Prozesserfahrung verfügt. Oft läuft eine solche Empfehlung ja so ab: „Kannst du mir einen guten Rechtsanwalt empfehlen?“ „Ja, der Rechtsanwalt Maier, der hat mich da aus so einer Sache rausgeboxt“. Mit einer solchen Empfehlung kann man nichts anfangen. Sie wissen weder, um was für eine Rechtsangelegenheit es sich handelte, wissen nicht, wie schwierig sie war, ob der positive Ausgang der Sache nicht gar Zufall war. Wenn Sie eine persönliche Empfehlung einholen, sollten Sie nachfragen. Lassen Sie sich den Fall schildern. Lassen Sie sich schildern, wie der Anwalt agiert hat! Lassen Sie sich erklären, wie die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt ablief!

Fragen zur Beratung des Mandanten

Daraus, wie ein Rechtsanwalt seinen Mandanten berät, können Sie viel über seine Qualitäten erfahren:

  • Wie hat der Rechtsanwalt den Sachverhalt und das Ziel seines Mandanten ermittelt?
  • Hat er mündlich oder schriftlich, vielleicht sogar in Form eines Gutachtens, die Rechtslage und die Chancen und Risiken, insbesondere auch Beweisrisiken erörtert? Hat er erklärt, was er für machbar hält und was er nicht für machbar hält?
  • Oder hat der Rechtsanwalt sich lediglich auf Allgemeinplätze zurückgezogen, wie z.B. dass man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand sei?
  • Hat der Rechtsanwalt Wissenslücken und Unsicherheiten zugegeben?

Besonders aufschlussreich ist es, wenn der Rechtsanwalt einen Prozess verloren hat:

  • Wie hat der Rechtsanwalt einen Prozessverlust erklärt?
  • Gibt er anderen die Schuld? Zum Beispiel dem unfähigen, willkürlichen Gericht?
  • Oder hat er sachlich erklärt, welche Wertungen das Gericht anders getroffen hat, als erwartet und warum?
  • Hat der Rechtsanwalt gar zugegeben, etwas übersehen zu haben?

Natürlich sollte man auch erfragen, wie der Rechtsanwalt seinen Mandanten auf dem Laufenden gehalten hat:

  • Hat der Rechtsanwalt Schriftsätze an ein Gericht vorab seinem dem Mandanten zum Gegenlesen gegeben?
  • Hat er über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich unterrichtet? Insbesondere alle wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken zur Kenntnis gegeben?
  • Hat er Anfragen des Mandanten unverzüglich beantwortet?

Eine hohe Qualität des Umgangs mit dem Mandanten geht üblicherweise auch mit hoher fachlicher Kompetenz einher. Es gibt allerdings auch Rechtsanwälte, die tolle Leistungen zeigen, aber die Kommunikation mit dem Mandanten vernachlässigen. Fehlende fachliche Kompetenz geht allerdings fast immer auch mit Defiziten im Umgang mit dem Mandanten einher.

Im Übrigen ist auch gut zu wissen, ob der Rechtsanwalt moralische Standards für sein Verhalten hat. Das deutet nämlich auf innere Unabhängigkeit, Charakterstärke und Persönlichkeit hin:

  • Hat der Rechtsanwalt es abgelehnt, seiner Meinung nach unberechtigte Interessen zu vertreten?
  • Hat der er auf Fair-Play geachtet, und geraten nicht zu lügen?
  • Oder hat er zu windigen Mitteln geraten? Oder es mit der Wahrheit nicht allzu genau zu nehmen?
  • Hat er erkennbar unseriöse, unfaire Vertragsgestaltungen vorschlagen?

Nebenbei bemerkt: Ein Rechtsanwalt, der zu rechtswidrigem Verhalten rät, mag ein guter Anwalt für die organisierte Kriminalität sein, nicht aber für Sie, falls Sie ein rechtschaffener Bürger sind, der nachts ruhig schlafen will.

Fragen sollten Sie auch, ob der Rechtsanwalt über die Kosten des Verfahrens und seine Kosten vor Mandatsübernahme gesprochen hat. Das ist kein Anzeichen dafür, dass es dem Anwalt nur um seine Gebühren ginge, sondern ist notwendig, um ein allen Seiten gerecht werdenden Mandatsverhältnis zu begründen. Auch wenn der Rechtsanwalt einen Gebührenvorschuss von seinem Mandanten verlangt hat, ist das nicht anrüchig, sondern legal und wirtschaftlich vernünftig.

Darüber, ob der Rechtsanwalt seine Gebühren fair und rechtmäßig erhoben hat, ob der Rechtsanwalt gar ein Gebührenschneider ist, kann ein Laie normalerweise keine belastbare Auskunft geben. Tendenziell dürfte die Einschätzung des Laien eher ungünstig ausfallen, wenn der Anwalt den Prozess verloren hat als umgekehrt.

Fragen zur Prozessführung des Rechtsanwaltes

Hat der Rechtsanwalt die Person, die Ihnen den Rechtsanwalt empfiehlt, in einem Prozess vertreten, lohnt es sich, dazu ins Detail zu gehen. Vor Gericht kann der Anwalt sein Können zeigen. Seinem rechtsunkundigen Mandanten kann der Rechtsanwalt viel erzählen. Im Prozess trifft er auf andere Rechtskundige. Denen kann er nicht so leicht ein X für ein U vormachen.

Fragen zu den Schriftsätzen

In fast allen Gerichtsprozessen – mit Ausnahme von Strafprozessen – spielen Schriftsätze eine wesentliche Rolle. Vielleicht ermöglicht Ihnen die Person, die Ihnen einen Anwalt aufgrund eigener Erfahrungen empfiehlt, dass Sie mal in die Schriftsätze hineingucken können.

  • Sind die Schriftsätze kurz und beschränken sich auf das Wesentliche? Oder handelt es sich um Fleißarbeiten? Bei alltäglichen Sachverhalten ist jeder Schriftsatz über 10 Seiten der unnützen Geschwätzigkeit verdächtig.
  • Kontert der Rechtsanwalt Schriftsätze der Gegenseite mit deutlich kürzeren oder deutlich längeren Schriftsätzen? Ein guter Anwalt kontert einen Schriftsatz auf der Hälfte der Seiten. Oder er verzichtet auf den Konter …
  • Sind die Schriftsätze verständlich? Da der Schriftsatz sich an den Richter richtet, kommt es allerdings auch nur darauf an, dass der Richter ihn versteht. Andererseits gilt: Einen Schriftsatz, den der Laie versteht, versteht auch der Richter. Sind die Sätze kurz? Gibt es Absätze? Ist der Schriftsatz klar gegliedert? Können Sie erkennen, warum der Anwalt jetzt gerade dieses oder jenes ausführt?
  • Finden sich in den Schriftsätzen Zitate aus Literatur und Rechtsprechung? Wird alles mit Zitaten belegt? Oder nur Problematisches? Wenn Sie juristischer Laie sind, können Sie das natürlich schwer beurteilen. Aber Sie können sehen, ob es Zitate aus Literatur und Rechtsprechung an ausgewählten Stellen gibt oder ob es sich um einen „Zitatefriedhof“ handelt,
  • Ist der Schriftsatz sachlich gehalten? Oder enthält er Beleidigungen, Drohungen, Schmähungen und Verleumdungen? Schlechte Rechtsanwälte verfallen manchmal einer leider auch sonst weit verbreiteten Unsitte: Gehen ihnen die sachlichen Argumente aus, schießen sie gegen die Person. Auch Richter mögen Unsachlichkeiten nicht, weil sie von der Sache ablenken. Eein guter Rechtsanwalt wird auch seinen Gegner immer mit Respekt behandeln, ihn nicht herabwürdigen oder demütigen. Man sieht sich immer zwei Mal im Leben. Und besonders oft den gegnerischen Rechtsanwalt.
  • Enthalten die Schriftsätze viele Rechtschreibungs- und Grammatikfehler? Nehmen die Fehler überhand, so darf man, wenn noch nicht auf fehlende Qualität des Inhalts oder mangelnde Fähigkeiten des Verfassers, zumindest auf fehlende Sorgfalt schließen.
  • Ist die äußere Form der Schriftsätze ansprechend? Dabei geht es nicht um besonders hochwertiges Büttenpapier oder einen imposanten Briefkopf, sondern um gute Lesbarkeit. Gute Rechtsanwälte achten auf einen angemessenen Zeilenabstand und eine angemessene Schriftgröße.
  • Gibt es in den Schriftsätzen Unterstreichungen, Fettdruck, Kursivschrift und Ausrufezeichen? Natürlich ist es sachgerecht, wenn in einem Schriftsatz mal ein Wort durch eine Hervorhebung betont wird, weil dies dem Verständnis dient. Im Übrigen aber disqualifiziert sich ein Rechtsanwalt durch Unterstreichungen, Fettdruck, Kursivschrift und Ausrufezeichen. Er unterstellt dem Gericht, es sei zu blöd zu erkennen, welcher Inhalt wichtig ist und was nicht. So sehen typischerweise Schriftsätze von Querulanten aus.
  • Frönt der Rechtsanwalt der Unart des Schriftsatzes kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung? Ein solcher Schriftsatz gehört sich nur, wenn tatsächlich etwas Wichtiges nachzutragen ist.

Fragen zum Verhalten des Rechtsanwaltes in der mündlichen Verhandlung

Hat die Person, die Ihnen einen Rechtsanwalt empfiehlt, diesen in einer mündlichen Verhandlung erlebt, so sollten Sie dazu um eine genauere Schilderung bitten.

Auch wenn man von der Sache nichts versteht, kann man an den Reaktionen des Gerichts, unter Umständen auch an den Reaktionen der Gegenseite erkennen, ob ein Rechtsanwalt respektiert und geschätzt ist und seine Meinungen ernst genommen werden.

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  • Haben sich Rechtsanwalt, Richter und Gegenanwalt so begrüßt, als ob sie sich bereits kennen? Ist die Begrüßung so, dass man den Eindruck hat, Gericht und Gegenanwalt verhandeln gerne mit dem Rechtsanwalt? Stehen sie sich respektvoll genüberstehen? Oder besteht ein eher unterkühltes Verhältnis besteht?

Da das Gericht mit großer Sicherheit über juristische Kompetenzen und Praxisfähigkeiten verfügt, erkennt es seinerseits, ob ein Rechtsanwalt, mit dem es zu tun hat, über entsprechende Qualitäten verfügt. Deshalb sollten Sie danach fragen, ob dem Verhalten des Gerichts Hinweise entnommen werden konnten, welche Qualität die Arbeit des Rechtsanwaltes hatte:

  • Schreibt einer der Berufsrichter eifrig mit, wenn der Rechtsanwalt das Wort ergreift? Dann können Sie davon ausgehen, dass der Rechtsanwalt etwas Bedenkenswertes gesagt hat.
  • Oder schreibt das Gericht nur dann mit, wenn der Gegenanwalt etwas sagt, nicht aber bei den Redebeiträgen des Rechtsanwaltes? Dann können Sie davon ausgehen, dass der Rechtsanwalt jedenfalls nichts Neues beigetragen hat.
  • Hatte man den Eindruck, dass das Gericht gerne mit dem Rechtsanwalt diskutiert? Kommt es gar zu einem Schlagabtausch juristischer Argumente, an dem alle ihre Freude haben? Nicken die Richter bei den Redebeiträgen des Rechtsanwaltes zustimmend mit dem Kopf?
  • Oder bleiben sie ohne Reaktion bzw. schütteln den Kopf? Wirken die Richter gequält? Verdreht vielleicht einer der Berufsrichter gar die Augen? Stimmt der Richter dem Rechtsanwalt ausdrücklich zu? Oder weist das Gericht den Rechtsanwalt des Öfteren darauf hin, dass das, was er gerade vorgetragen hat, nichts zur Sache tue? Bestand der Eindruck, dass das Gericht auf den Vortrag des Rechtsanwaltes mit einer kleinen Nachhilfestunde über juristische Basics reagiert?

Aus den Redebeiträgen eines Rechtsanwaltes selbst Schlüsse auf die Qualität seiner Arbeit zu ziehen, kann für den Laien sehr schwierig sein. Ein stiller Rechtsanwalt kann einer sein, der sich auf den Prozess nach Abfassung der Schriftsätze nicht weiter vorbereitet hat. Es kann aber auch sein, dass der Rechtsanwalt ordentliche Schriftsätze verfasst hat und das Gericht nicht mit der Wiederholung dessen langweilen will, was es ohnehin seinen Schriftsätzen schon entnommen hat.

Im Übrigen gelten für Redebeiträge eines Rechtsanwaltes im Prozess die gleichen Gütekriterien wie für anwaltliche Schriftsätze: Kurz, auf das Wesentliche konzentriert, sachlich und verständlich?

Sie können auch nach dem Temperament des Rechtsanwaltes fragen:

  • Ist der Anwalt ein Temperamentsbolzen?
  • Oder ruht er stoisch in sich?

Beide Temperamente können zum Ziel führen. Schön ist es natürlich, wenn ein Anwalt über ein breites Emotionsreservoir gepaart mit großem Einfühlungsvermögen verfügt, das er der Prozesssituation angemessen einsetzt.

  • Hat der Rechtsanwalt die Emotionen, die in der Verhandlung schwangen, gut bedient?
  • Konnte er verständnisvoll zuhören?
  • Konnte er auch auf einen groben Klotz einen groben Keil setzen?
  • Wusste der Rechtsanwalt sich zu wehren, wenn er von der Gegenseite respektlos behandelt wurde?

Inakzeptabel sind für einen Rechtsanwalt grundsätzlich Schreien und Brüllen, Verleumden und Beleidigen.

Im Prozess gut beobachten kann man das Reaktionsvermögen eines Rechtsanwaltes. Ein Rechtsanwalt mit guter Reaktionsfähigkeit und guten Kenntnissen des Rechtsgebietes wird unerwarteten Wendungen des Prozesses sachgerecht umgehen können. Besonders aufschlussreich ist es, wenn ein Rechtsanwalt mit einer Rechtsfrage konfrontiert war, auf die er nicht vorbereitet war:

  • Hat der Rechtsanwalt eingestanden, dass er diesen oder jenen Punkt noch nicht oder so nicht gesehen hat?
  • Hat er sich vom Gericht dessen Rechtsauffassung erläutern lassen und konnte mit ihm diskutieren?
  • Oder hat er um Vertagung oder Schriftsatznachlass oder Bedenkzeit gebeten?
  • Oder hat er erkennbar Unsinn erzählt nach der Devise „Lieber ein schlechtes Argument als gar keines“?

Besuchen Sie Gerichtsverhandlungen!

An dieser Stelle ein etwas ungewöhnlicher Rat: Wenn Sie etwas Zeit haben, ihre Rechtsangelegenheit einem bestimmten Gericht zugeordnet werden kann, z.B. einem Amtsgericht oder einem Verwaltungsgericht, dann besuchen Sie doch mal ein paar mündliche Verhandlungen. Diese sind öffentlich. Sie können eine Reihe von Rechtsanwälten in den mündlichen Verhandlungen erleben und anhand der vorstehenden Hinweise einiges über die Kompetenz der auftretenden Rechtsanwälte erfahren. Sie können darauf wetten, dass früher oder später ein Rechtsanwalt auftritt, der sich wohltuend von den anderen abhebt. Scheuen Sie sich nicht, diesen nach der Verhandlung anzusprechen oder in seiner Kanzlei einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie ganz mutig sind, lauern Sie dem von dem Rechtsanwalt vertretenen Mandanten auf und bitten diese um eine Einschätzung.

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Anwaltssuche im Branchenbuch oder im Internet

Wenn Sie keine Empfehlung haben, der Besuch von Gerichtsverhandlungen nichts bringt oder untunlich ist, dann müssen Sie für die Anwaltssuche das Telefonbuch, Anwaltssuchportale oder das Internet in Anspruch nehmen.

Branchenbuch

Die gelben Seiten bieten kaum Informationen. Handelt es sich um eine wenig bedeutsame Rechtsangelegenheit für Sie und haben Sie den Eindruck, es handelt sich um einen einfachen Alltagsfall, dann sollten Sie den Allround-Anwalt um die Ecke in Erwägung ziehen.

Handelt es sich um eine schwierigere Angelegenheit, dann sollten Sie insbesondere Rechtsanwälte mit einer einschlägigen Fachanwaltsbezeichnung oder einem Schwerpunkt in Erwägung ziehen.

Anwaltssuchportale

Es gibt eine Menge Anwaltssuchportale. Im Grunde genügen die Anwaltssuchen der regionalen Rechtsanwaltskammern. So können dort nach Fachanwälten und nach Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten suchen. Das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer ist weniger empfehlenswert, weil Sie dort nicht nach besonderen Qualifikationen suchen können. Die Deutsche Anwaltsauskunft verzeichnet die Mitglieder des Deutschen Anwaltsvereins.

Im Übrigen gibt es noch eine Reihe von gewerblichen Rechtsanwaltssuchdiensten, die zwar komfortablere Suchfunktionen bieten, aber nicht alle Rechtsanwälte erfassen, sondern eben nur die, die dafür zahlen. Diese Suchdienste findet man leicht über Google.

Der Deutsche Anwaltssuchdienst bietet auch eine Suche nach Gesetzen. Das kann hilfreich sein, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Rechtsangelegenheit einem bestimmten Fachgebiet zuzuordnen, aber wissen, welche Vorschriften wichtig sind.

Anwaltssuchportale mit Bewertungen

Bewertungen durch Mandanten, andere Rechtsanwälte etc. auf Anwaltssuchportalen bieten keinen echten Mehrwert. Sie wissen weder, wer hinter einer Bewertung steckt (Freunde oder Verwandte des Rechtsanwaltes?), noch ob die Person, die eine Bewertung abgegeben hat, überhaupt die Qualität anwaltlicher Arbeit beurteilen kann.

Im Übrigen: Was können Sie mit Bewertungen wie den folgenden anfangen? „Sehr nette und gewissenhafte Anwältin.” – “Ich wurde sehr gut beraten.“ – „”Top Vetretung, ich werde immer ihn in Anspruch nehmen wen ich ein Rat brauche.“ – „”Jederzeit wieder.”

Google und andere Suchmaschinen

Manchmal lohnt es sich auch in Google, Bing oder anderen Suchmaschinen Schlagworte einzugeben. Die Suchmaschinen durchsuchen unter anderem die Internetauftritte der Rechtsanwälte und andere Informationsquellen, wie z.B. Zeitschriftenartikel. Hilfreich ist es, ein paar Schlagworte zu den Rechtsfragen, um die es geht, als Suchkriterien einzugeben, und natürlich einen Ort, z.B. „Fachanwalt, Arbeitsrecht, befristetes Arbeitsverhältnis, München“. Es lohnt sich, nicht nur die erste Trefferseite anzuschauen, denn ob der Webauftritt eines Rechtsanwaltes weit oben in den Suchergebnissen erscheint, liegt weniger an dessen Leistungen als an den Leistungen seines Webdesigners.

Leider wird die Art der Suche mit Schlagworten zu Rechtsfragen dadurch erschwert, dass eine Reihe von Rechtsanwälten wahllos, oft automatisiert, Gerichtsentscheidungen referieren, um die Anzahl der möglichen Schlagworte für Treffer in den Suchmaschinen zu erhöhen.

Im Übrigen sind natürlich Suchen wie „Guter Rechtsanwalt Frankfurt“ sinnlos. Die Ergebnisse sagen nur etwas über die Internetmarketingfähigkeiten des Rechtsanwaltes …

Internetauftritt des Rechtsanwaltes

Eine der wichtigsten Erkenntnisquellen über einen Rechtsanwalt ist sein Internetauftritt. Der Internetauftritt ist natürlich ein Marketinginstrument. Man kann nicht von der Qualität, insbesondere nicht von der gestalterischen Qualität der Webseite auf die juristischen Qualitäten des Rechtsanwaltes schließen. Aber viele Webauftritte von Rechtsanwälten enthalten Informationen, die Ihnen die Entscheidung, ob Sie diesen Rechtsanwalt beauftragen oder nicht, erleichtern können. Deshalb sollten Sie sich den Internetauftritt immer ansehen.

Beruflicher Werdegang

Dabei steht an erster Stelle der berufliche Werdegang, die Vita des Rechtsanwaltes. Diese gibt sogleich Aufschluss darüber, ob der Rechtsanwalt ein Berufsanfänger ist. Das sollte Sie nicht abschrecken. Denn ein guter Teil alltäglicher Fälle lässt sich mit soliden Grundkenntnissen eines bestimmten Rechtsgebietes sachgerecht bearbeiten. Fehlende Erfahrung als Prozessanwalt gleichen viele junge Rechtsanwälte durch besonderes Engagement mehr als aus. Erfordert die Rechtsangelegenheit quasi wissenschaftliche Vertiefung, dann ist oft ein jüngerer Rechtsanwalt die bessere wahl. Junge Rechtsanwälte haben oft mehr Spaß und Energie an und für intensive juristische Recherchen als alte Hasen. Umgekehrt entwickeln auch erfahrene Rechtsanwälte ohne besondere Brillianz im Laufe der Jahre ein ausgezeichnetes Judiz. Das ist das Bauchgefühl dafür, wie bestimmte Rechtsfragen zu beantworten und bestimmte Rechtsangelegenheiten zu lösen sind.

Die Vita ist auch aufschlussreich, wenn es darum geht festzustellen, ob ein Rechtsanwalt wirklich ein Experte auf einem bestimmten Rechtsgebiet ist.

  • Zieht sich das Fachgebiet wie ein roter Faden durch den Lebenslauf?
  • War der Rechtsanwalt z.B. an einem Lehrstuhl für dieses Rechtsgebiet als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig?
  • Hat er zu diesem Rechtsgebiet promoviert?
  • Hat er zu diesem Rechtsgebiet kontinuierlich veröffentlicht?

Wenn Sie das alles bejahen und ist der Rechtsanwalt dann auch noch Fachanwalt für dieses Rechtsgebiet, dann dürfen Sie darauf vertrauen, dass dieser Rechtsanwalt sein Rechtsgebiet liebt und Sie Interesse und gute Leistungen erwarten dürfen. Umgekehrt belegen allerdings Brüche in der Entwicklung der fachlichen Spezialisierung nicht eine mindere berufliche Qualifikation auf dem Spezialgebiet.

War der Rechtsanwalt als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität tätig und bzw. oder hat er promoviert, dann dürfen Sie auch davon ausgehen, dass er wissenschaftlich vertieft arbeiten kann, was zwar an sich noch keine Erfolgsgarantie für die Fallbearbeitung ist, aber in Verbindung mit guten Praxisfähigkeiten beste Voraussetzungen für die Bewältigung anspruchsvoller Fälle erwarten lässt.

Dozententätigkeit und Lehraufträge, Repetitoren

Viele Webauftritte von Rechtsanwälten informieren über Dozententätigkeiten und Lehraufträge oder über eine Tätigkeit als Repetitor (das ist jemand, der Jurastudenten und Rechtsreferendare durch Wiederholung des examensrelevanten Stoffs auf die juristischen Staatsexamina vorbereitet). Solche Tätigkeiten können ein Qualitätsausweis sein, müssen es aber nicht. Das können mit den jeweiligen Einrichtungen nicht Vertraute kaum zuverlässig beurteilen. Immerhin können Dozententätigkeiten und Lehraufträge das Bild über Spezialkenntnisse eines Rechtsanwaltes abrunden.

Publikationen

Publiziert ein Rechtsanwalt, dann wird er in seinem Internetauftritt auch auf seine Publikationen hinweisen. Publikationen in renommierten juristischen Fachzeitschriften sind wegen der Auswahl durch eine sachverständige Schriftleitung tatsächlich ein Qualitätsausweis. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass die juristischen Fachzeitschriften aus den führenden (juristischen) Verlagen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – C.H. Beck mit der juristischen Leib- und Magenzeitschrift Neue Juristische Wochenschrift (NJW), de Gruyter, Luchterhand, Nomos, Carl Heymanns Verlag, Boorberg, Duncker&Humblot, Gieseking, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Mohr Siebeck, Erich Schmidt Verlag, Verlag Dr. Otto Schmidt oder Springer renommiert sind. Im Übrigen gilt: Zeitschriften mit vielen Bildern sind keine renommierten juristischen Fachzeitschriften.

Auch Veröffentlichungen von Büchern oder von Beiträgen in Kommentaren oder Handbüchern sind ein Qualitätsausweis für den Rechtsanwalt, wenn diese in einem der (genannten) renommierten Verlage erschienen sind.

Natürlich können auch Veröffentlichungen in weniger renommierten Verlagen oder auf der Webseite des Rechtsanwaltes von hervorragender Qualität sein. Nur dann müssten Sie die Publikation halt lesen, um ihre Qualität einschätzen zu können, wenn Sie sich das zutrauen … Fachliche Beiträge auf der Webseite des Rechtsanwaltes dienen natürlich der Werbung und sind deshalb oft gerade für den unjuristischen Besucher der Webseite geschrieben. Auch wenn Sie dann zwar nicht unbedingt beurteilen können, ob das Hand und Fuß hat, was der Rechtsanwalt in seinem Beitrag ausführt, können Sie immerhin beurteilen, ob der Rechtsanwalt juristische Sachverhalte so darlegen kann, dass auch der juristische Laie sie versteht.

Publikationen des Rechtsanwaltes kann man manchmal auch entnehmen, ob der Rechtsanwalt bestimmten Interessen besonders verbunden ist, z.B. weil er immer die vermieterfreundlichen Rechtspositionen einnimmt.

Fortbildungen

Manche Rechtsanwälte informieren auf ihrer Webseite über den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen. Diese Angaben sind für Sie nur von geringem Wert. Sie wissen nicht, ob der Rechtsanwalt in der Fortbildungsveranstaltung auch etwas gelernt hat, wobei Defizite insoweit sowohl auf Seiten des Lehrenden als auch des Lernenden bestehen können. Immerhin kann der Besuch einer Fortbildungsveranstaltung jedoch auf ein gewisses Interesse am Thema hinweisen und ein interessierter Rechtsanwalt ist schon mal besser als ein uninteressierter. Manche Rechtsanwälte verfügen über Fortbildungszertifikate. Zu deren Aussagekraft siehe sogleich.

Auszeichnungen und Zertifizierungen

Nach amerikanischem Vorbild werben einige Rechtsanwälte auf ihren Webseiten mit Auszeichnungen und Zertifizierungen.

Eine Gruppe von Auszeichnungen, z.B. Lawyer oft the year, The legal 500 Deutschland, Chambers Europe Guide, Focus Die 50 Top-Wirtschaftskanzleien in Deutschland oder Juve Nationaler Überblick Top 50 besteht aus Rankings von Rechtsanwaltskanzleien. Jedoch ist die Methodik der Rankingerstellung nicht wirklich transparent. Und diese Ranking-Systeme führt dazu, dass zu den TOP-Rechtsanwälten in Deutschland nur Rechtsanwälte aus den wirtschaftsberatenden Großkanzleien gehören. Zweifellos arbeiten in solchen Kanzleien hervorragende Anwälte. Nur: Ein Ranking-System, das auf gegenseitigen Lobpreisungen der Rechtsanwälte aus den wirtschaftsberatenden Großkanzleien beruht, sagt nichts über die vielen hervorragenden Rechtsanwälte aus, die nicht in solchen Großkanzleien arbeiten. Wenn Sie also juristischer Normalverbraucher sind und nicht gerade eine wirtschaftsberatende Kanzlei benötigen, helfen Ihnen also solche Rankings und Auszeichnungen nichts.

Eine andere Gruppe von Auszeichnungen von Rechtsanwaltskanzleien bilden Zertifizierungen, die Datenschutz oder Büroorganisation bis hin zur Energieeffizienz betreffen können. Solche Zertifizierungen können helfen, die Qualität einer Rechtsanwaltskanzlei in den zertifizierten Belangen zu steigern, sagen jedoch über juristische Kenntnisse und Praxisfähigkeiten des Rechtsanwaltes nichts aus.

Zertifikate über Fortbildungen für Rechtsanwälte

Ein wenig aufschlussreicher sind Zertifizierungen über den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen:

Das von der Bundesrechtsanwaltskammer vergebene Zertifikat “Qualität durch Fortbildung” setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eine bestimmte Punktzahl in den bestimmten Modulen erreicht. Die Punkte werden für die Teilnahme an Seminaren und Fachveranstaltungen vergeben, für ein Fernstudium, für Prüfertätigkeiten die Veröffentlichung von Fachartikeln. Über einen tatsächlich Zuwachs an Wissen und Fähigkeiten sagt das Zertifikat allerdings nichts.

Das DAI-Fortbildungssiegel wird vom Deutschen Anwaltsinstitut e. V. (DAI), das ist die Aus- und Fortbildungseinrichtung der Bundesrechtsanwaltskammer, der Bundesnotarkammer und der Rechtsanwalts- und Notarkammern, vergeben. Das DAI-Fortbildungssiegel soll den erfolgreichen Erwerb und die Vertiefung besonderer durch Fortbildung erworbener Fachkenntnisse auf einem Teilrechtsgebiet bestätigen. Es setzt neben dem Besuch eines bestimmten Kurses auch das Bestehen von Fachklausuren voraus, also eine gewisse Kontrolle des Lernerfolges. Dass dafür allerdings nicht allzuviel verlangt werden kann, zeigt jedoch schon die geringe Stundenzahl der vorausgesetzten Fortbildungsveranstaltungen.

Die Zertifizierungen für Fortbildungen durch die Advounion e.V. “Qualität durch Fortbildung”, “Fortbildung ist Qualität” oder “Qualität und Fachkompetenz durch Fortbildung” haben keine Aussagekraft, weil die Kriterien für diese Zertifizierungen nicht veröffentlicht sind.

Mitgliedschaften in Interessenverbänden, Gremien und Vereinen

Viele Rechtsanwälte werben auf ihren Internetseiten mit Mitgliedschaften in Interessenverbänden, Gremien und Vereinen. Diese haben regelmäßig keine Aussagekraft für die Beurteilung der Qualität eines Rechtsanwaltes.

Völlig ohne Wert ist die Angabe, dass ein Rechtsanwalt Mitglied der örtlichen Rechtsanwaltskammer ist. Es handelt sich um eine Zwangsmitgliedschaft aller Rechtsanwälte.

Wertlos ist auch die Angabe, dass ein Rechtsanwalt im örtlichen Anwaltsverein Mitglied ist. Die Anwaltsvereine unter dem Dach des Deutschen Anwaltvereins (DAV) bilden mit ca. 67.000 Mitgliedern die Interessenvertretung der Rechtsanwälte in Deutschland.

Mehr Aussagekraft kann es dagegen haben, wenn ein Rechtsanwalt in einem der fachlichen Ausschüsse des DAV tätig ist. Das kann auf ein bestimmtes fachliches Interesse schließen lassen. Gleiches gilt natürlich für die Mitgliedschaft in anderen Verbänden, Vereinen oder Gremien, die auf ein Interesse an einem bestimmten Rechtsgebiet hinweisen, z.B. in einem Ausländerbeirat oder im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte.

Von sehr begrenztem Wert für die Beurteilung der Qualität eines Rechtsanwaltes ist die Mitgliedschaft in Vereinen, die mit Fachrecht nichts zu tun haben, z.B. im örtlichen Taubenzüchterverein oder im Tennissportclub. Die Mitgliedschaft in manchen Vereinen kann allerdings auf eine bestimmte ideologische Ausrichtung hinweisen, z.B. die Mitgliedschaft bei amnesty international, im Haus- und Grundbesitzerverein oder in einer bestimmten Partei. Im Übrigen soll es ja Rechtsanwälte geben, die nur deshalb Mitglied in einem Verein sind, weil sie dort künftige Kunden suchen wollen…

Kanzleiräume

Es brauch Ihnen gewiss nicht gesagt werden: Von der Lage der Kanzlei in einer teuren Geschäftsstraße, von ihrer Größe und ihrer exklusiven Ausstattung auf die Qualität des Rechtsanwaltes zu schließen, ist ein Fehlschluss. Hinter exklusiven Kanzleiräumen wirtschaftlichen Erfolg aufgrund besonderer anwaltlicher Qualität zu vermuten, ist manchmal richtig vermutet, oft aber auch falsch vermutet. Oft spielen Erbschaft, Glück oder gute Beziehungen eine wichtigere Rolle als die Qualität der anwaltlichen Arbeit. Auch wird dem besten Sozialrechts-Rechtsanwalt kaum gelingen, eine – baulich ‑ exklusive Kanzlei aufzubauen, da seine Kundschaft wenig solvent ist und die Streitwerte bescheiden.

Werbung

Für die anwaltliche Werbung, einschließlich des Internetauftritts, gilt: Die Werbung sagt vor allem etwas darüber aus, ob der Rechtsanwalt die Fähigkeit und den Willen hat, sich gut zu verkaufen. Das bedeutet natürlich nicht, dass ein Rechtsanwalt, der sich gut verkauft, nicht auch ein guter Rechtsanwalt ist.

Werbung in Form von Artikeln in werbefinanzierten Wochenzeitungen ist meist kein besonderer Qualitätsausweis. Üblicherweise stellen Rechtsanwälte Rechtsprechung zu Themen vor, von denen sie annehmen, die Leserschaft könnte Interesse daran finden. Deshalb geht es meistens um Verkehrsrecht, Autokauf, Miet- und Arbeitsrecht. Rechtsprechung wiedergeben ist jedoch keine große Kunst und auch kein Nachweis besonderer Kenntnisse.

Presse

Insbesondere zu in Strafprozessen tätigen Rechtsanwälten gibt es manchmal Presseberichte, die man auch im Internet recherchieren kann. Solche Berichte können manchmal einen Einblick in die Arbeit des Rechtsanwaltes geben, sind aber mit Vorsicht zu genießen, weil aus der Sicht des Prozessbeobachters der Presse geschrieben, dessen Interesse der Sensation des Falles und nicht der Qualität der anwaltlichen Arbeit gilt.

Presseberichten kann man aber manchmal entnehmen, welche Klientel und Interessen der Anwalt vertritt. Ob Sie einen Rechtsanwalt engagieren sollten, der für unseriöse Mandate oder Mandanten bekannt ist, für die Prozessführung in Sachen, von denen der gesunde Menschenverstand sagt, dass hier organisierte Gaunereien oder Schlimmeres durchgefochten werden, der in unseriöse Machenschaften und mafiöse Strukturen verstrickt ist, müssen Sie selbst entscheiden. Raten kann man Ihnen das nicht.

Wenn Sie Mieter sind, sollten Sie sich auch fragen, ob es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt zu engagieren, der der Hausanwalt des Grundbesitzervereins ist. Es dürfe wenig sinnvoll sein, wenn Sie den Bock zum Gärtner machen.

Presseartikel können auch darüber Aufschluss geben, ob der Rechtsanwalt von Eifer und Fanatismus in eine Richtung getrieben ist, die Ihren Interessen entspricht oder ihnen entgegengesetzt ist. Eiferer und Fanatiker betreiben oft engagiert Öffentlichkeitsarbeit. Das ist Teil ihres Geschäftsmodells.

Nach dem ersten Kontakt

Haben Sie einen Rechtsanwalt ausgewählt und mit ihm ein erstes Gespräch geführt, haben Sie bereits einen ersten Eindruck gewonnen. Reflektieren Sie das Gespräch anhand der Fragen zur Beratung des Mandanten.

Bleibt ein ungutes Gefühl, insbesondere, wenn es rational begründbar ist: Gehen Sie kein Mandatsverhältnis ein. Denn Anwaltssache ist Vertrauenssache. Haben Sie den Anwalt bereits beauftragt: Sie können das Mandatsverhältnis jederzeit kündigen! Allerdings sollten Sie darauf achten, dass dies nicht zur Unzeit geschieht. Laufen also irgendwelche Fristen, die eingehalten werden müssen, sollten Sie darauf achten, dass die fristwahrenden Handlungen noch von dem Rechtsanwalt, den Sie kündigen wollen, vorgenommen werden, bzw. darauf, dass noch genügend Zeit ist, einen anderen Rechtsanwalt zu finden, der dann die Prozesshandlung vornehmen kann. Einen Tag vor Ablauf einer Klagebegründungsfrist etwa einen neuen Rechtsanwalt beauftragen zu wollen, kann zu spät sein.

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