Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe. Und vor Gericht bekommt man zwar Recht, aber oft nicht Gerechtigkeit. Der Ruf nach Gerechtigkeit durch Recht, Gesetz und Gerichte zeigt, dass Kriterium für richtiges Recht die Gerechtigkeit sein soll. Ungerecht empfundenes Recht nährt Unzufriedenheit und löst manchmal gar Revolutionen aus. Deshalb gehört Gerechtigkeit zu den Werkzeugen für die rechtspolitische Analyse.
Leider gibt es erhebliche Schwierigkeiten, eine allgemeingültige Gerechtigkeitsvorstellung zu entwickeln. Die Gerechtigkeitsvorstellungen triften in unserer Gesellschaft weit auseinander. Wahrscheinlich ist Gerechtigkeit letztlich ein immerwährendes Ringen, ein immerwährendes Aushandeln … Aber hier soll nicht der Frage nachgegangen werden, was Gerechtigkeit ist. Für den rechtspolitischen Instrumentenkoffer genügt es, die wichtigsten Gerechtigkeitsvorstellungen parat zu haben.
In allen Staatsformen ist Gerechtigkeit letztlich eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit: Verteilt werden Schutz, Freiheit, Güter, Leistungen und Chancen. Es widerstreiten drei Verteilungsprinzipien:
1. Jedem das, was er verdient.
2. Jedem das, was er braucht.
3. Jedem das Gleiche.
Beobachtet man politische Diskussionen, kann man feststellen, dass sich die Kontrahenten meist auf eines oder mehrere dieser Verteilungsprinzipien berufen. Die verschiedenen Positionen unterscheiden sich darin, wie stark sie jeweils welches Prinzip gewichten. Das hängt dann mehr oder weniger unverhohlen davon ab, welche Interessen man hat. Meist liegt es so, dass die, die viel haben, meinen, sie hätten es verdient, und die, die nichts haben, das haben wollen, was sie brauchen, oder jedenfalls das, was alle haben sollten. Vielleicht ist Gerechtigkeit der harmonische Ausgleich zwischen diesen drei Prinzpien.
KEIN JURIST?DIE TOP 100 VON AMAZON RATGEBER RECHT
11.2.2010
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