“Die Befürworter von Lohnsenkungen fordern diese nie für sich, sondern immer für andere” (Oskar Lafontaine).
Die Föderalismusreform hat im Jahre 2006 als Beitrag zur Stärkung der Eigenständigkeit der Länder die Beamtenbesoldung zurück in die Hände der Länder gelegt -"zurück" deshalb, weil man den zersplitterten Rechtszustand schon einmal hatte und ihn 1970 auflöste, indem man die Gesetzgebungskompetenz in die Hände des Bundes legte. 2006 versprachen sich die ärmeren Länder finanzielle Entlastung, die reicheren zusätzliche Anreize, um die Besten für den Beamtendienst zu gewinnen. Nun ist es auch so gekommen:
Dass Bayern und Baden-Württemberg einen vortrefflich organisierten Staatsapparat haben, weiß jedes Kind. Herumgesprochen hat sich vielleicht auch, dass Berlin seinen Beamten am wenigsten zahlt. Die Gehaltsentwicklung von 2004 bis 2010 spricht Bände. Hier eine Tabelle von Öffentlicher Dienst.Info …
Welche Folgen hat das? Nach der sogenannten Equity-Theorie trachten die Menschen in sozialen Beziehungen nach fairen Gegenleistungen für ihre Leistungen. Fehlt es an einer fairen Gegenleistung, wird das entstehende Ungleichgewicht, von dem Betroffenen mittels unterschiedlicher Reaktionen ausgeglichen: Entweder wird das Ungleichgewicht durch einen Ausgleich für die unterbezahlte Person kompensiert oder die unterbezahlte Person wird abgewertet bzw. die überbezahlte Person aufgewertet, um den Status quo psychologisch zu rechtfertigen (Quelle: Wikipedia).
Eine einfache Regel der Equity-Theorie lautet: Gleiches Geld für gleiche Leistung. Dieses Prinzip ist tief in der menschlichen Natur verwurzelt. Und nicht nur da. Selbst Kapuzineraffen sind nicht bereit, ungleiche Bezahlung hinzunehmen (Der Tagesspiegel vom 18.9.2003). Da die in der Nachbarschaft arbeitenden Beamten des Bundes oder Beamten Brandenburgs nicht besser arbeiten als Berliner Beamte, ebensowenig wie die in den entfernteren Bundesländern, wird dieses Equity-Prinzip eklatant verletzt. Dahingestellt sei, ob der ehemalige Finanzsenator das Gleichgewicht durch eine Abwertung der Berliner Beamten wieder herstellen wollte, als er verlautbarte: "Die Beamten laufen bleich und übel riechend herum, weil die Arbeitsbelastung so hoch ist." Jedenfalls scheint es, als holten sich die Berliner Beamten den Ausgleich für die Unterbezahlung. Und das geht so:
"Die Mitarbeiter in Berlins öffentlichem Dienst fallen im Durchschnitt sieben Wochen pro Jahr wegen Krankheit aus. An einem normalen Arbeitstag fehlt in den Dienststellen und Ämtern der Haupt- und Bezirksverwaltungen jeder zehnte Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen. Damit liegt der Krankenstand in der Berliner Verwaltung rund doppelt so hoch wie der Durchschnitt aller berufstätigen Berliner. Diesen Befund liefert der „Betriebliche Gesundheitsbericht für das Land Berlin 2010“ der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Der BKK-Gesundheitsreport hatte vor drei Wochen für alle Berliner Beschäftigten einen Krankenstand von 18,3 Tagen ergeben. Damit lag die Hauptstadt unter den BKK-Versicherten an der Spitze. In Bayern fehlten die Beschäftigten im Durchschnitt nur 12,9 Tage. In der Berliner Verwaltung hat sich der Krankenstand auf hohem Niveau auch noch deutlich negativ entwickelt. Jeder Beschäftigte fehlte 2010 im Durchschnitt 2,3 Kalendertage länger – also eine halbe Arbeitswoche – als 2009. Die Gesundheitsquote sank um 0,6 Prozentpunkte von 90,9 auf noch 90,3 Prozent. Noch 2007 waren im Normalfall 91,5 Prozent der Mitarbeiter gesund. Dabei meldeten sich Beamte häufiger krank als Angestellte" (Berliner Morgenpost vom 22.2.2012).
Das ist ein klassischer Pay-off-Effekt: Die Leistung gleicht sich der Bezahlung an! Und dabei dürfte es sich nicht einmal um ein bewusstes Handeln handeln. Ungerechtigkeit macht nun einmal krank. Das will natürlich keiner wahrhaben in der Berliner Politik. Stattdessen wird über den hohen Altersdurchschnitt und ähnliches diskutiert. Die Wahrheit aber ist: You get, what you pay! Gäbe es einen freien Arbeitsmarkt für Berliner Beamte, würde sich das dadurch regeln, dass die guten Beamten in fairer bezahlte Jobs wechselten. Dann blieben nur noch die Beamten im Berliner Landesdienst, deren Leistungen adäquat der miserablen Bezahlung wären. Das verhindert aber die beamtenrechtliche Versorgung. Da beim Ausscheiden aus dem Beamtenstatus nur mit dem Arbeitgeberanteil nachversichert wird, werden gerade erfahrenere Beamten geradezu genötigt, auszuharren … und werden krank und kränker … Herzlich willkommen im Wettbewerbsföderalismus!
KEIN JURIST?DIE TOP 100 VON AMAZON RATGEBER RECHT
4.5.2012
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